Tagesspiegel: „Senat führt „Start-Bonus“ ein: Pflegefamilien in Berlin bekommen mehr Geld“

Wir freuen uns als Mitglied im Beirat der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Berlin, dass sich nach über 12 Jahren die Mühen und das unaufhörliche dranbleiben gelohnt hat.

29.08.2024 © Annette Kögel

„Immer mehr Mädchen und Jungen können nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern bleiben. Damit sich mehr Pflegefamilien finden, bietet Berlin jetzt mehr Geld und Unterstützung.

Die Eltern sind zwar willens, aber überfordert, oft alkoholabhängig, psychisch krank oder sie können sich aus anderen Gründen nicht gut um ihre leiblichen Kinder kümmern. Erst recht infolge der Pandemie. Dann springt oftmals der Staat ein: Allein vergangenes Jahr waren 8362 Kinder und Jugendliche stationär untergebracht, etwa in Wohngruppen, und 1979 bei Wahl-Eltern.

Etwa jedes fünfte stationär untergebrachte Kind wird in einer Pflegefamilie groß – doch es braucht mehr. Um die Situation von Pflegefamilien zu verbessern und neue hinzuzugewinnen, erhöht Berlin nun die Pflegepauschalen. Hinzu kommt ein Pilotprojekt, das für neue Pflegeeltern zusätzlich eine Art Elterngeld vorsieht.

Damit die Zahl der Paare oder Alleinerziehenden steigt, die ein „Kind, das einen Rucksack mit sich bringt“ aufnehmen wollen, verbessere Berlin die Bedingungen für Pflegefamilien deutlich, sagte Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Donnerstag zur Umsetzung ihres seit Jahren verfolgten Vorhabens.

Ein Kind mit einem Rucksack aufnehmen, das geht nicht mal so nebenbei. Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU)

„Wenn Sie ein Säugling oder kleines Kind mit Beziehungsabbrüchen oder Trauma aufnehmen wollen, und voll berufstätig sind, das geht nicht mal so nebenbei“, sagte Günther-Wünsch. Daher bekommen neu aufnehmende Pflegeeltern jetzt durch das Pilotprojekt „Start-Bonus – Pflegekind“ zusätzlich 924 Euro monatlich.

Pflegefamilien bekommen mehr Geld

Die Senatsjugendverwaltung stellt für 2025 eine Million Euro zur Verfügung, damit möglichst in allen zwölf Bezirken je zehn neue Pflegeeltern den Start-Bonus bekommen können. Damit sollen sie im ersten Jahr der Eingewöhnung und des Bindungsaufbaus die Berufstätigkeit unterbrechen oder stark reduzieren können. Denn in der Anfangszeit sollen Pflegeeltern möglichst ganz zu Hause bleiben. Möglich ist auch, dass bei Paaren nur ein Partner zu Hause bleibt. Der Start-Bonus gilt für Pflegeeltern von Kindern von 0 bis 6 Jahren.

Damit wolle man Interessenten halten, die es sich angesichts der Pflegepauschalen und Berliner Lebenshaltungskosten nicht leisten können, Pflegeeltern zu werden, sagt Kerstin Stappenbeck, Leiterin der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Pflegewesenreform.

Grundsätzlich können Alleinerziehende, Paare, Eheleute und gleichgeschlechtliche Lebenspaare Kinder und Jugendliche aus hilfebedürftigen Verhältnissen aufnehmen. Dies geschieht im Auftrag des Jugendamtes und in Kooperation meist mit einem bezirklichen Pflegekinderdienst. Wie viele Pflegekinder ein Haushalt aufnehmen darf, wird im Einzelfall geprüft. Mehr als zwei untergebrachte Kinder pro Familie sind jedoch selten.

Für ihren Einsatz erhalten Pflegeeltern monatliche Pauschalen, die ab September steigen sollen. „Hier können wir die Stagnation seit vielen Jahren endlich beenden“, sagte Jugend- und Familienstaatssekretär Falko Liecke (CDU). Im Doppelhaushalt 2024/25 sind dafür acht Millionen Euro vorgesehen, zwei Millionen ab September 2024 und sechs Millionen von Januar bis Dezember 2025.

Jetzt ist Berlin nicht mehr bundesweit Schlusslicht

Die Familiensenatorin rechnete ein Beispiel vor: Bislang bekam die Pflegefamilie eines fünfjährigen Jungen, der keinen erweiterten Förderbedarf hat, als monatliche Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes 399 Euro, ab September sind es 603 Euro. Zudem erhält die Pflegeperson eine erhöhte Pauschale zur Pflege und Erziehung, 420 statt 300 Euro.

Damit folgt auch Berlin, das bundesweit eine Sonderrolle mit viel weniger Finanzhilfe spielte, den im Bereich Hilfen zur Erziehung maßgeblichen Empfehlungen des Deutschen Vereins. Die Sätze steigen weiter, je nach Altersgruppen.

Durch die erhöhten Pauschalen und den Bonus erhält beispielsweise eine neu aufnehmende Pflegemutter, die sich um ein zweijähriges Kind ohne erweiterten Förderbedarf kümmert und ihre Arbeit ein Jahr ruhen lassen muss, rund 2240 Euro – inklusive Kindergeld und Renten- sowie Versicherungszuschuss. Bei zwei Elternteilen bekommt immer nur ein Elternteil die Leistungen.

Die staatlichen Zahlungen für Pflegeeltern liegen weit unter dem, was ein Platz in einem Heim monatlich kosten kann. Dieser kostet im Schnitt 5000 Euro, teils sogar bis zu 12.000 Euro im Monat pro Kind, wenn besonders intensive therapeutische Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zusätzlich zu den Pauschalen haben Pflegeeltern in Berlin Anspruch auf Kindergeld, einen kleinen Renten- und Versicherungszuschuss von der wirtschaftlichen Jugendförderung des Jugendamtes, Pflegekinder können Wohngeld beantragen. Der Mietzuschuss in der Lebensunterhaltspauschale betrug vor der Reform unter 100 Euro.

Pflegefamilien haben, anders als Bürgergeldempfänger, keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, zahlen also Klassenfahrten und Schulbücher selbst. Bald sollen die Jugendämter der aufnehmenden, nicht die der abgebenden Familie zuständig sein, das bedeutet weniger Aufwand und Bürokratie.

Zu den neuen Maßnahmen des Senats gehört, dass Pflegeeltern künftig Supervision erhalten können, weil etliche Pflegekinder Bindungsängste, Traumata, Depressionen oder Schulängste mitbringen, unter ADHS oder Schädigungen durch Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft leiden. Für Pflegekinder gibt es eine  neue, unabhängige Beratungsstelle. Ehemalige Pflegekinder, „Careleaver“, unterstützen das Projekt.

Neu sind 35 speziell für Pflegekinder reservierte Plätze beim Zirkustherapie-Projekt „Alegria“ sowie Ferienfreizeiten. Und um die Präsenz der gesellschaftlichen integrativen Arbeit von Pflegefamilien öffentlicher zu machen und zu würdigen, soll es Begrüßungs-, Jubiläums- und Abschiedsveranstaltungen der Senatsverwaltung geben, wie auch eine Kampagne zu Erfolgen der neuen Familienbande. Bald sollen die Jugendämter zuständig sein jenes Bezirks, in dem die Pflegeeltern leben.

 

Hoffen auf neues Zuhause und Zukunft

Auf liebende Eltern oder auch Pflegeeltern hoffen viele Kinder und Jugendliche weiter. Im Jahr 2022 gab es in Berlin 2261 staatliche Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen wegen Kinderschutzes, Konflikten und Krisen. In 753 Fällen gab es eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern. 916 Kinder oder Jugendliche wurden in ihr Heim oder in die Pflegefamilie zurückgeführt. 655 kamen neu in die stationäre Unterbringung, also in Wohnheimgruppen oder zu Pflegefamilien.

In der Senatsjugendverwaltung hofft man jetzt darauf, dass die neuen Förderungen im nächsten Jahr rund 120 neue Pflegeeltern in Berlin dazu motivieren, einem Kind oder Jugendlichen, egal welcher Nationalität, ein neues Zuhause und eine bessere Zukunft zu geben.“

Der Artikel erschien hier.

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Gründung des Bundesverband FASD *- Neue bundesweite Vertretungsstruktur geschaffen!

Pressemitteilung des Bundesverband FASD:

„In einer Gründungsversammlung am 06.06.2024 im FASD-Fachzentrum Köln hat eine Steuerungsgruppe aus Delegierten von Vereinen, Institutionen und der Selbsthilfe den geschäftsführenden Vorstand des neuen Bundesverbandes FASD gewählt.

 

Ziel des Bundesverbandes FASD ist eine bundesweite Vertretung aller Themen und Handlungsfelder rund um die Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD). Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein ist eine ebenso wichtige erste Aufgabe, wie die Organisation einer öffentlichkeitswirksamen Kick-Off-Veranstaltung. Mit ihr wird im kommenden Jahr die thematische Arbeit des Bundesverbands FASD beginnen.

 

Die Steuerungsgruppe hat sich bereits ausführlich der künftigen Verbandsstruktur mit themenspezifischen Ausschüssen zugewandt und hierfür ein tragfähiges Konzept erarbeitet. An inhaltlicher Ausgestaltung und der Besetzung der Ausschüsse wird fortlaufend gearbeitet. Dafür sollen ab sofort weitere Stakeholder, Multiplikatoren und Akteure gefunden und eingebunden werden.

 

FASD ist von hoher gesamtgesellschaftlicher Relevanz und erhält mit diesem Bundesverband eine wirksame öffentliche und politische Vertretung.

 

Thomas Bretschneider – Vorsitzender

Ulrike Mai – Stellvertretende Vorsitzende

Nevim Krüger – Schriftführerin

Niko Körner – Kassenwart

Udo Beissel – Beisitzer für Öffentlichkeit

Dr. Reinhold Feldmann – Beisitzer für wissenschaftliche Belange

 

Für Rückfragen

Vorläufig: ulrike-mai@bine-fas.de

Zukünftig: presse@bundesverband-fasd.de

 

 

*Als fetale Alkoholspektrumstörung, kurz FASD, bezeichnet man eine Gruppe irreversibler physischer und psychischer Geburtsdefekte, die bei Kindern auftreten können, deren Mütter während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert haben. Alle Formen der vorgeburtlichen Schädigung werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. Menschen mit FASD sind für ihr gesamtes Leben beeinträchtigt, wobei die größten Probleme oft in der Bewältigung des Alltags liegen.

 

 

 

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Interview mit Dipl. Psychologe Oliver Hardenberg

In der Ausgabe 01/2024 veröffentlichte die Zeitschrift pate ein Interview mit Dipl. Psychologe Oliver Hardenberg.

“ paten: Herr Hardenberg, was sind aus Ihren Erfahrungen typische Gründe für das „Scheitern“ von Pflegeverhältnissen?

Hardenberg: Bei der Frage, ob ein Pflegeverhältnis überhaupt als gescheitert zu betrachten ist, möchte ich vorab einige grundsätzliche Überlegungen anführen und Informationen und Verläufe im Pflegekinderwesen berücksichtigen. Zunächst müssen Erfahrungen des betroffenen Pflegekindes in der Herkunftsfamilie (wie seelische, körperliche, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung), die Möglichkeiten und Grenzen der Pflegeeltern und die Bedingungen des Pflegeverhältnisses (vgl. verunsichernde Rückführungsoptionen, hoch frequente Kontakte mit den leiblichen Eltern insbesondere bei traumatisierten Pflegekindern) beachtet werden. Dann muss man schauen, wie alt das Pflegekind zum Zeitpunkt des (möglichen) Scheiterns ist, wie lange es bereits in der Pflegefamilie lebte. Wie verlief die Integration in die Pflegefamilie? Wie wurde die Pflegefamilie bisher inhaltlich beraten? Und ist es ein Scheitern, wenn die im Hilfeplan formulierte Zielplanung – sprich Verbleib bis zur Verselbständigung in der Pflegefamilie – nicht möglich ist, weil das bisherige Zusammenleben für das Pflegekind, für die Pflegeeltern bzw. Pflegefamilie oder für das Jugendamt aus verschiedenen Gründen so nicht mehr sinnvoll oder tragbar ist? Mit diesem Ende des bisherigen Weges soll und kann dann ein neuer Weg mit neuen Unterstützungen geschaffen werden und folgen. Dieses sollte offen und nachvollziehbar für alle Beteiligte erklärt und kommuniziert werden. Wenn die Beziehungen zwischen Pflegekind und Pflegeeltern über mehrere Jahre entstanden und nicht völlig zerrüttet sind, besteht auch die Möglichkeit bei gegenseitigem Wunsch und zum passenden Zeitpunkt – in Kooperation und Absprache mit den pädagogischen Konzepten der neuen Lebens- und Wohnform des Kindes oder Jugendlichen – entstandene positive Bindungs- und Beziehungsanteile aufrechtzuerhalten.“

Auf der Seite der IPA Münster kann das vollständige Interview heruntergeladen werden.

 

 

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Sachsen-Anhalt: Sozialministerin Grimm-Benne würdigt Henrike Hopp mit der Ehrennadel

Pressemitteilung vom 18.03.2024  Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt:
“ Henrike Hopp (80) ist als engagierte Fachfrau für Pflegekindschaft, Adoption und Integration in Magdeburg mit der Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet worden.

Dabei würdigte Sozialministerin Petra Grimm-Benne den prägenden Einsatz der studierten Sozialpädagogin beim Aufbau des Pflegekinderwesens in den neuen Bundesländern nach 1990.

„Seit über 30 Jahren führt Henrike Hopp regelmäßig Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen durch. Als Expertin mit jahrzehntelanger Erfahrung war sie Krisenhelferin und Verfahrensbeistand und hat mit ihrem Erfahrungsschatz sowohl vielen Pflegeeltern-Generationen beratend zur Seite gestanden als auch positive Veränderungen in der Arbeit der Jugendämter bewirkt“, so Ministerin Grimm-Benne am Sonnabend.

Mit ihrer Expertise als Geschäftsführerin eines Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen unterstützte sie nach der Gründung den Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt bei der Erstellung eines Konzeptes und eines Leitbildes. Heute ist Hopp weiterhin als Ehrenvorsitzende aktiv. Der Verband ist Anlaufstelle für Pflegeeltern, die aufgrund der besonderen Eltern-Kind-Konstellation Unterstützung suchen und fungiert als Bindeglied zwischen den Pflegeeltern und den Jugendämtern. Zudem hat sie „Moses Online“ gegründet, eine Internetplattform für Information und Diskussion im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

„Pflegekinder brauchen sichere Lebensumstände und Zeit zur Reifung von Bindung und Vertrauensentwicklung. Sie kommen in Pflegefamilien, weil eine Familie ihren Bedürfnissen am besten gerecht werden kann. Sie haben Bedürfnissen nach Nähe, nach Verlässlichkeit, nach Struktur, nach Alltagsnormalität, aber auch nach den Möglichkeiten und dem Angebot, doch Bindungen eingehen zu können und auch Zugehörigkeit zu entwickeln“, sagt Henrike Hopp, die selbst für 13 Pflegekinder ehrenamtlich die Einzelvormundschaft übernommen hatte.

Die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt zeigt ein achtstrahliges rotes Malteserkreuz. Ein Mittelmedaillon zeigt das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt mit der Umschrift „Ehrennadel des Landes“. Die Auszeichnung wird seit dem Jahr 2000 verliehen und gilt als ein Zeichen der Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten. Es ist nach dem Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt die zweithöchste Auszeichnung im Land.“

Quelle: Pressemitteilung

Beitrag: ARD Mediathek

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Pauschalbeiträge Vollzeitpflege in Berlin

https://www.moses-online.de/politik-pauschalbetraege-vollzeitpflege-berlin:

„Eine gab eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Frage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2023 und deren Beachtung in Berlin. In Berlin hat es seit zehn Jahren keine Erhöhung des Pflegegeldes mehr gegeben. Die Antwort des Senates auf diese Anfrage war kurz und ausweichend.

Frage Nr. 5 zum Pflegegeld:

5. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2023 deutlich höhere Beträge für die Pauschalen zum Lebensunterhalt in allen Altersstufen, die zwar von den in Berlin üblichen Altersstufen etwas abweichen, aber unabhängig davon in jedem einzelnen Fall deutlich über den in Berlin bisher bezahlten Pauschalen liegen. Wird Berlin nach 10 Jahren Nichtanpassung und aufgrund der stark gestiegenen Kosten für viele Lebensbereiche eine deutliche Erhöhung der Pauschalen zum Lebensunterhalt zum Wohle der Kinder und Jugendlichen vollziehen? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Senats zu den Fragen 1., 2. und 5.:

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat im Jahr 2021 die Studie „Junge Menschen in Pflegefamilien – Kinderrechte stärken: Ausgangslage und Handlungsempfehlungen“ zur Untersuchung der Pflegekinderhilfe in Berlin durchgeführt. Der Abschlussbericht inkl. der Ergebnisse und der abgeleiteten Handlungsempfehlungen ist unter dem Link https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/ zu finden.

Derzeit erfolgt in Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit den bezirklichen Jugendämtern die Überprüfung der relevanten Ausführungsvorschrift AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld vom 01.01.2012. Darüber hinaus werden die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) auf der Grundlage einer überarbeiteten Datengrundlage in Anlehnung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins hin überprüft. Insgesamt sollen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl für Pflegekinder als auch für Pflegepersonen verbessert werden. Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, sind Angaben zu Änderungen der aktuell geltenden Beträge derzeit nicht abschließend möglich. Die Umsetzung kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, für den kommenden Doppelhaushalt vorgesehen werden.

Der AktivVerbund setzt sich seit 2018 bereits bei der Senatsverwaltung ein, dass das Pflegegeld in Berlin angepasst wird. Wir haben der Senatsverwaltung mehrfach vorgerechnet, wie die aktuellen Sätz für die Pauschalen zum Lebensunterhalt von der Empfehlung des Deutschen Vereins abweichen.

im Land Berlin lt. DV-Empfehlung Differenz
0 – 7 Jahre 399 € 0 – 6 Jahre 639 € 240 €
8 – 14 Jahre 474 € 6 – 12 Jahre 783 € 309 €
15 – 18 564 € 12-18 Jahre 919 € 355 €

Wir erhielten dazu leider die gleiche Antwort.

Leider ist auch die Pressemitteilung vom 21.12.2022 zur Energiekostenpauschale für Träger der Berliner Jugendhilfe ein Schlag ins Gesicht von Pflegefamilien.

Am 10.01.2023 werden wir eine Zoom-Situng für alle Pflegeeltern aus Berlin anbieten. Es ist Zeit gemeinsam an die Öffentlichkeit zu gehen. Für den Zugangslink können Sie uns kurz ihre E-Mail-Anschrift an anmeldung@aktivverbund.de senden.

980 Euro Rente: Berliner Pflegemutter von 30 Kindern hat Angst vor Altersarmut

Unsere stellv. Vorsitzende Meta Kemmerich nahm 30 Pflegekinder auf. In der Berliner Zeitung berichtet Sie, wie Sie und tausende Pflegefamilien von Altersarmut betroffen sind.

Lesen Sie den Artikel vom 22.06.2022 auf der Internetseiter der  Berliner Zeitung .

5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.10.2021