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Pauschalbeiträge Vollzeitpflege in Berlin

https://www.moses-online.de/politik-pauschalbetraege-vollzeitpflege-berlin:

„Eine gab eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Frage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2023 und deren Beachtung in Berlin. In Berlin hat es seit zehn Jahren keine Erhöhung des Pflegegeldes mehr gegeben. Die Antwort des Senates auf diese Anfrage war kurz und ausweichend.

Frage Nr. 5 zum Pflegegeld:

5. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2023 deutlich höhere Beträge für die Pauschalen zum Lebensunterhalt in allen Altersstufen, die zwar von den in Berlin üblichen Altersstufen etwas abweichen, aber unabhängig davon in jedem einzelnen Fall deutlich über den in Berlin bisher bezahlten Pauschalen liegen. Wird Berlin nach 10 Jahren Nichtanpassung und aufgrund der stark gestiegenen Kosten für viele Lebensbereiche eine deutliche Erhöhung der Pauschalen zum Lebensunterhalt zum Wohle der Kinder und Jugendlichen vollziehen? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Senats zu den Fragen 1., 2. und 5.:

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat im Jahr 2021 die Studie „Junge Menschen in Pflegefamilien – Kinderrechte stärken: Ausgangslage und Handlungsempfehlungen“ zur Untersuchung der Pflegekinderhilfe in Berlin durchgeführt. Der Abschlussbericht inkl. der Ergebnisse und der abgeleiteten Handlungsempfehlungen ist unter dem Link https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/ zu finden.

Derzeit erfolgt in Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit den bezirklichen Jugendämtern die Überprüfung der relevanten Ausführungsvorschrift AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld vom 01.01.2012. Darüber hinaus werden die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) auf der Grundlage einer überarbeiteten Datengrundlage in Anlehnung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins hin überprüft. Insgesamt sollen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl für Pflegekinder als auch für Pflegepersonen verbessert werden. Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, sind Angaben zu Änderungen der aktuell geltenden Beträge derzeit nicht abschließend möglich. Die Umsetzung kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, für den kommenden Doppelhaushalt vorgesehen werden.

Der AktivVerbund setzt sich seit 2018 bereits bei der Senatsverwaltung ein, dass das Pflegegeld in Berlin angepasst wird. Wir haben der Senatsverwaltung mehrfach vorgerechnet, wie die aktuellen Sätz für die Pauschalen zum Lebensunterhalt von der Empfehlung des Deutschen Vereins abweichen.

im Land Berlin lt. DV-Empfehlung Differenz
0 – 7 Jahre 399 € 0 – 6 Jahre 639 € 240 €
8 – 14 Jahre 474 € 6 – 12 Jahre 783 € 309 €
15 – 18 564 € 12-18 Jahre 919 € 355 €

Wir erhielten dazu leider die gleiche Antwort.

Leider ist auch die Pressemitteilung vom 21.12.2022 zur Energiekostenpauschale für Träger der Berliner Jugendhilfe ein Schlag ins Gesicht von Pflegefamilien.

Am 10.01.2023 werden wir eine Zoom-Situng für alle Pflegeeltern aus Berlin anbieten. Es ist Zeit gemeinsam an die Öffentlichkeit zu gehen. Für den Zugangslink können Sie uns kurz ihre E-Mail-Anschrift an anmeldung@aktivverbund.de senden.

980 Euro Rente: Berliner Pflegemutter von 30 Kindern hat Angst vor Altersarmut

Unsere stellv. Vorsitzende Meta Kemmerich nahm 30 Pflegekinder auf. In der Berliner Zeitung berichtet Sie, wie Sie und tausende Pflegefamilien von Altersarmut betroffen sind.

Lesen Sie den Artikel vom 22.06.2022 auf der Internetseiter der  Berliner Zeitung .

5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.10.2021