Gute Kinderschutzverfahren

Das Projekt „Gute Kinderschutzverfahren“ ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Hintergrund

In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichterinnen und -richter Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Staufener Missbrauchsfalls, deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.

Ziel und Zielgruppe

Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“ zu entwickeln. Zielgruppen des Fortbildungsprogramms sind Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeitende aus Jugendämtern und Trägern der Erziehungshilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, sowie Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht.
Für diese Zielgruppe wird ein Online-Kurs entwickelt, welcher relevante Informationen zum allgemeinen Ablauf von Kinderschutzverfahren und den beteiligten Akteuren umfassen soll. Parallel hierzu werden an ausgewählten Modellstandorten Fachtagungen durchgeführt. Für die Teilnehmenden der Modellstandorte steht außerdem ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieser hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen „Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz“ zum Gegenstand, u. a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

Begleitforschung

In einem begleitenden Forschungsdesign wird der Online-Kurs fortlaufend evaluiert und darauf basierend überarbeitet. Die Fachtagungen der Modellstandorte werden ebenfalls evaluiert.

Projektleitung

  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Leitung der Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination & E-Learning“ Dr. Ulrike Hoffmann

Kooperationspartner

  • Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Eva Schumann
  • Deutsches Jugendinstitut München Dr. Heinz Kindler
  • SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg Dr. Thomas Meysen

Projektlaufzeit

01.06.2019-31.05.2022

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Auftaktveranstaltung

Zur Information über dieses Projekt wird am 24.03.2020 eine Auftaktveranstaltung im Kammergericht Berlin durchführen.

BKSF und UBSKM veröffentlichen neuen ‚Praxisleitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für spezialisierte Fachberatungsstellen‘

Das BKSF-Team und der Arbeitsstab des UBSKM haben gemeinsam einen Praxisleitfaden für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend entwickelt. Er richtet sich an Mitarbeiter*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch mit wenigen Ressourcen – weiter ausbauen und professionalisieren wollen. Aber auch für Mitarbeiter*innen aus Präventionsfachstellen und anderen Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Angebot kann der Leitfaden hilfreich sein.

Weiterlesen:

https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/232.bksf-und-ubskm-ver%C3%B6ffentlichen-neuen-praxisleitfaden-presse-und-%C3%B6ffentlichkeitsarbeit-f%C3%BCr-spezialisierte-fachberatungsstellen.html?fbclid=IwAR1Cin6JDBqsL32NjfoE_PU3Ol8O-zFwfW5U08jDuACKitBZjW_MBvcPRsc