Pflegeeltern sind Menschen, die ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in ihren Haushalt aufgenommen haben. Im Gesetz werden sie als“ Pflegeperson“ bezeichnet
Aus Kinderschutzgründen ist es notwendig, dass diese Aufnahmen staatlich geregelt und kontrolliert werden. So braucht jeder, der eine Pflegeperson werden will, eine Erlaubnis des Jugendamtes. Wenn das Jugendamt aber selbst ein Kind in eine Pflegefamilie vermittelt, dann erfüllt es schon die Bedingungen des Kinderschutzes und muss nicht auch noch eine Erlaubnis erteilen.
Bevor Interessierte, die ein Pflegekind aufnehmen wollen, sich an das Jugendamt wenden, gibt es einige Informationen, die für eine entsprechende Entscheidung von Bedeutung sind.
Das Pflegekind
Pflegekinder sind KEINE Adoptivkinder. Die elterliche Sorge von Pflegekindern liegt auch nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie weiterhin bei Mutter oder Vater – oder den Eltern wurden aus Kindesschutzgründen das Sorgerecht entzogen oder auf einen Vormund übertragen. Die Eltern der Kinder können auch freiwillig ihr Sorgerecht auf die Pflegeeltern übertragen lassen, wenn das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie lebt. Egal wer das Sorgerecht hat, das Pflegekind bleibt rechtlich gesehen weiterhin ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie.
Alle Pflegeeltern haben das Recht, Dinge des Alltags zu entscheiden. Entscheidungen, die für die Zukunft des Kindes von Bedeutung sind, müssen vom Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) gefällt werden.
Pflegekinder kommen aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende Mutter und versorgender Vater nicht gerecht wurden. Sie haben in ihrem kurzen Leben schon viele Erfahrungen von Trennungen, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Gewalt und Anderem erlebt. Diese Erfahrungen haben das Kind natürlich geprägt und beeinflussen auch das Verhalten des Kindes in der Pflegefamilie. Viele Pflegekinder sind traumatisiert. Es ist daher wichtig für zukünftige Pflegeeltern, dass sie über die Vorgeschichte ihres Pflegekindes informiert werden. Nur dann können sie es verstehen und angemessen auf das Kind reagieren.
Wenn Sie sich überlegen, ein Kind bei sich aufzunehmen, dann bedenken Sie bitte, dass dieses Kind mit ihnen nun tags und nachts in ihrer Familie leben wird. Dies bedeutet, dass auch alle anderen Familienmitglieder natürlich mit diesem Kind zu tun haben werden. Es ist daher wichtig, dass Sie ein Kind aufnehmen, welches auch zu Ihnen und den anderen Familienmitgliedern PASST. Bitte überlegen Sie sich das gut und lassen Sie sich nicht auf Vermittlungen ein, bei denen Sie kein gutes Gefühl haben. Die Erfahrung zeigt, dass nicht passende Vermittlungen sehr bald zu großen Schwierigkeiten in der Pflegefamilie führen und sehr häufig auch zu einer Beendigung des Pflegeverhältnisses.
Unterhalt für das Pflegekind
Natürlich sind Sie als Pflegeeltern dem Kind gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Das Kind bekommt Unterhalt durch das Jugendamt. Das Jugendamt überweist monatlich den Pflegeeltern eine rechtlich vorgeschriebene Unterhaltssumme – das Pflegegeld. Im Pflegegeld enthalten sind neben dem reinen materiellen Kosten für das Kind auch sogenannte Erziehungskosten für die Pflegeeltern – gewissermaßen das Dankeschön der Gesellschaft für die Bemühungen der Pflegeeltern.
Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen
Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, dann können Sie beim Jugendamt an Ihrem Wohnort nachfragen. Von dort werden Sie zu Vorbereitungsseminaren und zu Gesprächen im Amt eingeladen und in ihrem Zuhause von Fachkräften des Jugendamtes besucht.