Pressemitteilung vom 31.12.2022
Seit 2018 hat der AktivVerbund e.V. – Pflegeeltern für Pflegekinder – die Senatsverwaltung mehrfach aufgefordert die seit dem 01.01.2012 geltenden Ausführungsvorschriften bezogen auf die Pauschale zum Lebensunterhalt zu überprüfen und anzupassen.
Der Deutsche Verein veröffentlicht jährlich eine Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Der Vergleich der geltenden Sätze mit der Empfehlung weist eine erhebliche Differenz seit Jahren auf.
Pauschalen für den Lebensunterhalt 2023
im Land Berlin | lt. DV-Empfehlung | Differenz | ||
0 – 7 Jahre | 399 € | 0 – 6 Jahre | 639 € | 240 € |
8 – 14 Jahre | 474 € | 6 – 12 Jahre | 783 € | 309 € |
15 – 18 | 564 € | 12-18 Jahre | 919 € | 355 € |
Am 14.12.2022 teilte die Senatsverwaltung uns mit, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers im nächsten Doppelhaushalt die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen erfolgen soll. Der nächste Doppelhaushalt ist 2024/2025.
In der Drucksache 19/3 960 zur Entwicklung der Vollzeitpflege in Berlin vom 15.11.2022 wurde auch diese Aussage getroffen .
Nicht berufstätige Pflegefamilien haben keine Energiepauschale erhalten. Die Anpassung des Kindergelds kommt nur teilweise durch Anrechnung aufs Pflegegeld bei den Pflegefamilien an.
Leider ist auch die Pressemitteilung vom 21.12.2022 der Senatsverwaltung zur Energiekostenpauschale für Träger der Berliner Jugendhilfe ein Schlag ins Gesicht von Pflegefamilien, da auch hier keine Berücksichtigung erfolgte.
Wir fordern die Senatsverwaltung auf jetzt tätig zu werden. Die Pflegefamilien in Berlin benötigen sofortige finanzielle Entlastung.
Um gemeinsam tätig zu werden besteht am 10.01.2023 um 19.30 Uhr die Möglichkeit für alle Pflegeeltern aus Berlin, unabhängig einer Mitgliedschaft im AktivVerbund e.V., sich in einer Zoom-Konferenz dazu auszutauschen. Senden Sie uns Ihre E-Mail-Anschrift an anmeldung@aktivverbund.de zum Erhalt des Zugangslinks.