Viele Pflegefamilien sind in der Pandemie alleingelassen

Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.

 

Pressemitteilung der BIP vom 18. Mai 2021 „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“


Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage

In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern. Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. und Initiatorin der Umfrage. „Obwohl jede einzelne Familie Dienstleister mit einem Auftrag der öffentlichen Hand ist, werden sie weder ausreichend gesehen noch nennenswert aktiv unterstützt.“ Bundesweit leben weit über 90.000 Kinder in der Obhut von Pflegefamilien.

„Dass die Kinder durch das installierte System ‚Pflegefamilie’ eine ausreichende Betreuung und Versorgung erfahren, ist ein Trugschluss“, sagt Kerstin Held weiter. Sicherlich könnten sich Pflegefamilien bis zu einem gewissen Punkt selbst organisieren, doch bräuchten sie auch die Mittel dafür. „Bis auf das Kindergeld konnten Pflegefamilien keine Eltern- oder Betreuungsgelder abrufen, die vom Staat zur Verfügung gestellt wurden“, so Held. „In einigen Fällen wurden die Kindergeld-Sonderzahlungen bei der Grundleistung für das entsprechende Kind sogar wieder abgezogen.“
Weitere Ergebnisse der Auswertung:

* In 96 Prozent aller Fälle erhielten die Familien keine Information zu Teststrategie und Beschaffung von Schnelltests. Sie erhielten keinerlei Coronabeihilfe, Kostenerstattung oder Hilfe zur Beschaffung von Hygieneartikeln und Masken.

* 17 Prozent der Familien beklagten bedrohliche Versorgungsengpässe bei Medikamenten, Hygienemitteln oder Hilfsmitteln (etwa bei Antiepilepsie-Medikamenten, Desinfektionsmitteln oder Magensonden).

* Lediglich 25 Prozent aller befragten Pflegepersonen sind für die Priorisierung der Corona-Impfung erfasst worden. Fast alle Familien bemühten sich um die Erfassung eigenständig. Jede von ihnen musste für die Erfassung argumentieren. Nur eine Familie erhielt eine Bescheinigung des zuständigen Trägers für eine Impfung.

* Der Anteil der Kinder in der Notbetreuung liegt bei 30 Prozent. Einigen Familien wurde die Notbetreuung verwehrt, da sie laut Aussagen der Träger selbst als Betreuungssystem mit öffentlichem Auftrag angesehen würden.

* In eigenen Pflegefamilien kam es zu Leistungskürzungen durch die Verrechnung von Kindergeld-Sonderzahlungen oder zu massivem Ausfall von Betreuungszeiten. Nur selten konnte z.B. der Schulbegleiter zur Entlastung zuhause umgewidmet werden.

Über die BiP

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Sie setzt sich bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.

Komplettes Ergbenis der Umfrage

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Kinderrechtsorganisationen fordern Änderungen beim Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin, den 17. Mai 2021// Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.  

In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind. 

„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. 

„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.

Hintergrund 
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.  

Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.  

Ansprechpartner*innen 

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de 

Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, www.dksb.de 

UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, www.unicef.de 

Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de 

 

Beschluss: Bundesrat stimmt dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Bundesrat stimmt zu

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Sie soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.

Mehr Kontrolle für Heime

Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – beschlossen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft dort, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Kostenbeteiligung sinkt auf 25 Prozent

Junge Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Einkommen aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung haben, müssen sich künftig nur noch mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen – bislang waren es 75 Prozent. Dabei bleibt ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sind gänzlich freigestellt.

Kooperation und Prävention

Alle beteiligten Stellen, also Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Familien- und Jugendgerichte sollen besser miteinander kooperieren. Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, erhalten beispielsweise eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung. Verbesserungen sind auch für die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien vorgesehen.

Unbürokratische Hilfe

In Notsituationen können sich die Betroffenen an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen entstehen. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien werden erweitert.

Inklusion als Leitgedanke

Die Reform bündelt staatliche Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 wird die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zuvor muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Länderkosten kompensieren

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden sind, die diese nicht tragen können.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst.

 

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1004-02

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0314-17.pdf

17. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Vom 18.05.2021 bis 20.05.2021 findet der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag in rein digitaler Form statt. Die Anmeldungen für die Veranstaltungen finden seit April statt.

Es gibt zu den unterschiedlichsten Themen virtuelle Veranstaltungen, wie aus dem Bereich Pflegekinderhilfe und Inklusion.

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände ( Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv-und Pflegefamilienverbände“) ,bestehend aus dem
• Bundesverband behinderter Pflegekinder
• AGENDA Pflegefamilien
• PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.,

wird am 18. Mai 2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr zum Thema Pflegefamilien „all Inklusiv“ einen Workshop machen.

Die Veranstaltungen finden Sie auf  https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/events/filter/seite?cHash=ce6dcc787d90a4f8152f87c01ce08a7a

Informationen zum 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag finden Sie auf  https://www.jugendhilfetag.de/veranstaltungen/events/filter/seite?cHash=ce6dcc787d90a4f8152f87c01ce08a7a

Dialogforum „Pflegekinder mit Behinderung – Wie finden Kinder mit besonderen Bedarfen ein gutes Zuhause in einer Pflegefamilie in Berlin?“

 

Am Montag, dem 26.04.2021, fand in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr das Dialogforum zum Thema „Pflegekinder mit Behinderung – Wie finden Kinder mit besonderen Bedarfen ein gutes Zuhause in einer Pflegefamilie in Berlin?“ statt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband lud gemeinsam mit der Lebenshilfe Berlin e.V. und  den Pflegekinderdiensten Neukölln-West und Lichtenberg des Kinder- und Jugendhilfe-Verbundes Berlin-Brandenburg zum online Austausch ein. Diese gut organisierten Stunden wurden vom AktivVerbund e.V. durch Meta Kemmerich und Katja Braune vertreten.

Christian Sievert (Referent Jugendarbeit im Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.) und Anna Zagidullin (Referentin Hilfen zur Erziehung Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.) führten freundlich, symphytisch und zielführend durch diese intensiven Stunden. Die unterschiedlichen Referentenbeiträge, von Fachkräften wie zum Beispiel  von Nadine Sobolewski (pädagogische Leitung Pflegekinderdienste Neukölln-West und Lichtenberg des Kinder- und Jugendhilfe-Verbundes Berlin-Brandenburg), und Pflegeelternbeiträge, u.a. von Meta Kemmerich (stellvertretende Vorsitzende AktivVerbund e.V.) zeigten auf, was bereits gut in Berlin klappt, aber auch was unbedingt geändert werden muss.

Es zeigte sich durch die produktiven Beiträge, dass u.a. die Finanzen , Möglichkeiten der Erholung für Pflegeeltern und die Altersvorsorge in Berlin ausgebaut und überarbeitet werden müssen.  Dem Mangel an qualifizierten Pflegeeltern, für Kinder mit besonderen Bedarfen, kann nur durch adäquate Angebote und  der Absicherung für Pflegeeltern entgegengewirkt werden.

Wir freuen uns beim Dialogforum dabei gewesen zu sein und auf den weiteren Austausch dazu.