KulturZeit für die ganze Familie

Die EmMi Lübeskind gGmbH lädt Pflegefamilien ein ins Theater an der Parkaue in Berlin … natürlich mit allen Kindern der Familie, die mitkommen möchten. Gemeinsam mit einer Projektgruppe des Instituts KMM in Hamburg wurde eine exklusive und sehr abwechslungsreiche Erlebnisreise gestaltet … mit allem Drum und Dran. Bewerben Sie sich rasch um die kostenlosen Familien-Tickets.

Einladung ins Theater zur Vorstellung von „Robinson Crusoe“ (Altersempfehlung: 10+)

Nach dem Roman von Daniel Defoe
Als einziger Überlebender wird Robinson Crusoe an die Küste einer Insel angespült. In den folgenden 28 Jahren richtet er sich in der Wildnis ein, lernt zu jagen, zu tischlern und Getreide anzubauen. Er rettet einen Eingeborenen und nennt ihn Freitag. Sein Königreich scheint perfekt … bis ein Schiff festmacht und ihn und Freitag nach Europa mitnimmt.

Wo ?

Theater an der Parkaue | Junges Staatstheater Berlin Brachwitz (?)
Parkaue 29, 10367 Berlin (Lichtenberg)
S + U Frankfurter Allee
Parkhaus im Ring-Center, Frankfurter Allee 111

Wann?

Samstag, 26.01.2019
14:30 Uhr Begrüßung im Kassenfoyer + Führung hinter die Kulissen (die Führung beinhaltet Treppen **Foyer über 3 Stufen erreichbar)
16:00 Uhr Robinson Crusoe (70 Minuten, keine Pause)
+ Nachgespräch mit Schauspielern auf Bühne 2
17:45 Uhr Ausklang bei Buffet und Getränken im Großen Foyer**
19:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Anmeldung per E-Mail bis zum 10.01.2019  bei: Kulturzeit@kmm-hamburg.de
Schnell sein lohnt sich, die Karten sind leider begrenzt.

Für individuelle Rückfragen stehen Finja Feddes & Emanuel Werres vom Projekt gerne zur Verfügung.

Sämtliche Veranstaltungskosten sowie Fahrt- und Parkgebühren werden von der Gemeinnützigen Gesellschaft EmMi LuebesKind übernommen.

 

Was uns und unseren Pflegekindern helfen würde.

Eine Pflegemutter mit mehreren Pflegekindern hat im Rückblick auf ihre langjährige Erfahrung einige Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen:

Defizitorientierung

Zwar steht immer Prophylaxe drüber und „positive Formulierung von Zielen“, was aber in der Realität geschieht, ist in aller Regel eine Defizitorientierung. Bei den jährlichen Hilfekonferenzen und Hilfeplänen ist ohne deutliche Benennung der kindlichen Defizite keine ambulante Hilfe neben der Pflegestelle, ein erweiterter Förderbedarf oder Verlängerung über die Volljährigkeit hinaus zu bekommen. Besonders für die anwesenden Kinder ist das kränkend und zutiefst irritierend- sagt man ihnen doch sonst immer, wie toll sie sich entwickelt haben. Zugang zu Hilfen muss regelhaft möglich sein, ohne in Defizitorientierung zu baden. Von einem Bedarf dieser Personengruppe, bei denen es sich per se um Überlebende handelt, kann immer ausgegangen werden.

Beratung der Herkunftsfamilie

Im Sinne der nachfolgenden Generation (weitere Kinder der Herkunftsfamilie) sowie aus Gründen des besseren Gelingens von Pflegestellen muss die Jugendhilfe beginnen, sich auch um die „verlassene“ Herkunftsfamilie Gedanken zu machen, Beratung für diese zu installieren und anzubieten. Man stelle sich das „leere Nest“ nach der Inpflegegabe des Kindes vor: Die Familienhelfer kommen nicht mehr, man braucht nicht mehr zum Kinderarzt, zur Kita, das Jugendamt meldet sich nicht mehr. Keiner will mehr etwas von einem. Das stellt möglicherweise zunächst eine Entlastung da, lässt die Herkunftsfamilie aber mit rudimentärem Beziehungsnetz und einsam zurück. In diese Lücke fließen Impulse, in die neue Pflegefamilie störend hineinzuwirken oder, wirksamer noch, ein weiteres Kind zu bekommen (für das man dann auch nicht besser sorgen kann). Das holt das verlorene Helfersystem wieder auf den Plan: Hilfekonferenzen, begleitete Umgänge, Gerichtstermine und so weiter. Besser wäre es, Herkunftsfamilien, die offen dafür sind, eine Beratung anzubieten, in der ihnen geholfen wird, mit der Trauer über den Verlust des Kindes fertig zu werden und neue Lebensinhalte zu entwickeln. Das muss ihnen schon im Trennungsprozess angeboten werden. Denn so viel Initiative, sich in dieser Situation selbst eine Beratungsstelle zu suchen (was ja möglich wäre) ist von diesem Personenkreis in dieser Krisensituation nicht zu erwarten. Im Übrigen würde es die Kinder ganz kolossal entlasten, wenn sie wüssten: „Meiner leiblichen Mama geht es auch wieder gut. “

Ungeplante Beendigung eines Pflegeverhältnisses

M.E. sollte Pflegeeltern bei einem Abbruch der Hilfe, z.B. während der Pubertät, das Pflegegeld noch eine zeitlang weiter gezahlt werden. Ich denke hier an etwa 3 Monate. Man hat seine Arbeitszeit reduziert, man hat wegen der Kinder eine größere Wohnung gemietet – so schnell kommt man aus diesen Verträgen und Vereinbarungen ja gar nicht raus. Mal ganz abgesehen von der enormen emotionalen Belastung in dieser Zeit. Aber taggenau mit der Entscheidung, dass es kein Zurück in die Pflegefamilie gibt, ist das Pflegegeld gestrichen und das finanzielle Konzept der Pflegefamilie über den Haufen geworfen. In der stationären Jugendhilfe (Einrichtungen, Heime) wird der Platz schnell wieder neu belegt, so dass keine finanziellen Einbußen geschehen. Aber Pflegefamilien sollen das aus eigenen Mitteln stemmen! Das ist grausam gegenüber den betroffenen Pflegefamilien.

Autorin: Sonja Kaba

Antwort auf das Schreiben des Aktivverbundes zur Anpassung des Pflegegeldes

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortete auf das Schreiben des Aktivverbundes am 30.11.2018:

Sehr geehrte Frau Schusch,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.10.2018 zur Anpassung des Pflegegeldes für Pflegepersonen in der Vollzeitpflege.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Neufassung der Ausführungsvorschriften zum Pflegegeld für die Pflegekinderhilfe derzeit in den Fachgremien der Pflegekinderhilfe diskutiert wird und sich inzwischen in Bearbeitung befindet. Wie in einigen anderen Bundesländern sollen sich die Pauschalen zum Lebensunterhalt auch in Berlin u.a. an den regelmäßigen Empfehlungen des Deutschen Vereins orientieren.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement für die Belange der Pflegefamilien. Sollten Sie Fragen haben, können sie mich gerne anrufen.

mit freundlichen Grüßen

im Auftrag …

Schreiben des Aktivverbundes an den Senat zur Anpassung des Pflegegeldes

Angleichung der Pauschalen für den Lebensunterhalt von Pflegekindern an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Pauschalen für den Lebensunterhalt von Pflegekindern in Berlin seit sieben Jahren unverändert sind. Die letzte Angleichung erfolgte mit einem Schreiben vom 6.1.2012.

Das Land Berlin hat die jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur angemessenen Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege ignoriert. Inzwischen hat sich eine erhebliche Differenz entwickelt, die sich mit den neuen Empfehlungen für 2019 noch vergrößern wird.

Pauschale für den

Lebensunterhalt Berlin    DV-Empfehlungen               2018            2019

0-7 Jahre             399 €                              0-6 Jahre                      522 €           560 €

8-14 Jahre           474 €                              6-12 Jahre                    592 €            644 €

14-18 Jahre         564 €                               12-18 Jahre                   676 €           709 €

Der größte Teil der Bundesländer hat sich den Empfehlungen des Deutschen Vereins angepasst oder zahlt höhere Pauschalen für den Lebensunterhalt.

Wir halten die Unterschiede für untragbar und unverständlich. Wir sind der Überzeugung, dass die vom Land Berlin gewährten Unterhaltszahlungen für ein Pflegekind absolut nicht mehr angemessen sind.

Wir erwarten daher, dass sich der Senat dieses Themas annehmen wird und fordern eine angemessene und zeitnahe Erhöhung des Pflegegeldes des SGB VIII für die Vollzeitpflege und andere daran gemessene Leistungen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bitten um zeitnahe, schriftliche Beantwortung.