Das ändert das Bundesteilhabegesetz ab 2018

Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.

Mit zahlreichen Änderungen im Teil 1 des SGB IX stellt der Gesetzgeber die Verwaltungen der sieben Rehabilitationsträger in den Bundesländern und die Gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. In einem gegliederten System teils steuerfinanzierter, teils beitragsfinanzierter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gilt es für die Leistungsträger, ihre Prozesse zur Gewährleistung von Leistungen zu harmonisieren.

Übersicht der Änderungen der Reformstufe 2

Weitere Informationen auf der Webseite des Deutschen Vereins

Pädophile Pflegeeltern und das Kentler -Experiment

Der Senat von Berlin hat am 15. Januar 2018 eine Antwort auf die an ihn gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 18/13 018 vom 02. Januar 2018 über Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experiment gegeben.

Das sogenannte ‚Kentler-Experiment‘ bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 – 17 jährigen Jungen bei pädophilen – wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten – Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.

Unter dem Titel „Die mühsame Aufarbeitung des „Kentler-Experimentes“ durch den Berliner Senat“ wurde über dieses Experiment aus den 70er Jahren und der zögerlichen Aufarbeitung durch den Senat von Berlin ausführlich im Januar 2017 auf moses-online berichtet.

Artikel:Die mühsame Aufarbeitung des Kentler-Experiments

Aufgrund einer Nachfrage hat der Berliner Senat nun in seiner Antwort zur Situation des heutigen Pflegekinderwesens in Berlin und zur Bearbeitung des Kentler-Experiments in den letzten Jahren Stellung bezogen.

Antwort des Berliner Senats

Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 24. November 2017 klargestellt, dass das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege angerechnet werden darf. In diesem Beschluss äußert sich das BVerwG auch zur Frage der Übernahme bisheriger Pflegegeld-Vereinbarungen nach § 37 2a SGB VIII bei einem Wechsel der Zuständigkeit.

Nähere Informationen:  bei www.moses-online.de