Was sagt der Koalitionsvertrag zu ‚Familien und Kindern‘ und ‚Teilhabe behinderter Menschen‘?

Wenn es denn zu einer großen Koalition kommen würde, was würde die neue Regierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den nächsten Jahren veranlasssen wollen? Das DIJuF hat entsprechende Aussagen aus dem Koalitionsvertrag veröffentlicht.
Aus der Webseite des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF:

Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ betiteln CDU, CSU und SPD ihren am 7. Februar 2018 beschlossenen Koalitionsvertrag. Ob er die Grundlage für die kommende Regierung bildet, werden die Abstimmungen des CDU-Parteitags am 26. Februar 2018 in Berlin und der Mitgliederbefragung der SPD bis zum 2. März 2018 zeigen. Lesen Sie hier, was für die Kinder- und Jugendhilfe unter den Überschriften „Familien und Kinder im Mittelpunkt“ und „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen wurde.

Familien, Kinder- und Jugendliche

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schulkinder ohne Schutz?

Eine Studie des Deutschen Jugendinstitut (DJI), die vom Unabhängigen Beauftragen für Fragen des Sexuellen Missbrauchs in Auftrag gegeben wurde, zeigt, wie es an deutschen Schulen um den Schutz vor sexuellem Missbrauch steht:

„Nur 13 Prozent von 1.500 befragten Schulen haben bisher ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt. Weitere drei Prozent kündigten an, sich im laufenden Schuljahr damit befassen zu wollen. Etwa 90 Prozent der Schulen haben bislang keine Risikoanalyse vorgenommen. Und nur etwas mehr als ein Viertel der Schulen arbeitet mit Fachleuten für Präventionsarbeit zusammen“.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie:

DJI-Webseite
Unabhängier Beauftragter für Fragen des Sexuellen Missbrauchs

Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz anlässlich des „Safer Internet Day“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig fordert eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ von Politik und Internet-Unternehmen“: „Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz:

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“
Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Hilfeangebote des Unabhängigen Beauftragten:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Hilfeportal-Missbrauch.de

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN:
beauftragter-missbrauch.de/jetzt-handeln

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto „Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you“ ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.
www.saferinternet.de
www.saferinternetday.org/web/sid/home

Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2018
Friederike Beck
Pressesprecherin
Postanschrift: Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Dienstgebäude: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin
Tel +49 (0)3018 555 -1554 Fax +49 (0)3018 555 -41554
friederike.beck@ubskm.bund.de
www.beauftragter-missbrauch.de Twitter: @ubskm_de

Das ändert das Bundesteilhabegesetz ab 2018

Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.

Mit zahlreichen Änderungen im Teil 1 des SGB IX stellt der Gesetzgeber die Verwaltungen der sieben Rehabilitationsträger in den Bundesländern und die Gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. In einem gegliederten System teils steuerfinanzierter, teils beitragsfinanzierter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gilt es für die Leistungsträger, ihre Prozesse zur Gewährleistung von Leistungen zu harmonisieren.

Übersicht der Änderungen der Reformstufe 2

Weitere Informationen auf der Webseite des Deutschen Vereins

Pädophile Pflegeeltern und das Kentler -Experiment

Der Senat von Berlin hat am 15. Januar 2018 eine Antwort auf die an ihn gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 18/13 018 vom 02. Januar 2018 über Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experiment gegeben.

Das sogenannte ‚Kentler-Experiment‘ bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 – 17 jährigen Jungen bei pädophilen – wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten – Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.

Unter dem Titel „Die mühsame Aufarbeitung des „Kentler-Experimentes“ durch den Berliner Senat“ wurde über dieses Experiment aus den 70er Jahren und der zögerlichen Aufarbeitung durch den Senat von Berlin ausführlich im Januar 2017 auf moses-online berichtet.

Artikel:Die mühsame Aufarbeitung des Kentler-Experiments

Aufgrund einer Nachfrage hat der Berliner Senat nun in seiner Antwort zur Situation des heutigen Pflegekinderwesens in Berlin und zur Bearbeitung des Kentler-Experiments in den letzten Jahren Stellung bezogen.

Antwort des Berliner Senats

Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Beschluss vom 24. November 2017 klargestellt, dass das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege angerechnet werden darf. In diesem Beschluss äußert sich das BVerwG auch zur Frage der Übernahme bisheriger Pflegegeld-Vereinbarungen nach § 37 2a SGB VIII bei einem Wechsel der Zuständigkeit.

Nähere Informationen:  bei www.moses-online.de