Das ändert das Bundesteilhabegesetz ab 2018
Mit zahlreichen Änderungen im Teil 1 des SGB IX stellt der Gesetzgeber die Verwaltungen der sieben Rehabilitationsträger in den Bundesländern und die Gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. In einem gegliederten System teils steuerfinanzierter, teils beitragsfinanzierter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gilt es für die Leistungsträger, ihre Prozesse zur Gewährleistung von Leistungen zu harmonisieren.
Übersicht der Änderungen der Reformstufe 2
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