Fachtag „……aus Lüdge lernen….“

Im Fokus dieser Veranstaltung stehen die fachlichen Herausforderungen, die für den Kinderschutz aus dem Fall Lügde resultieren. Angesichts der erschütternden Vorfälle sexueller Gewalt an Kindern ist es die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung, alles Erdenkliche zu tun, diese Rechtsverletzungen wahrzunehmen, aufzuarbeiten und angemessene Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen. Die bisher veröffentlichten Informationen zu dem vielfachen sexuellen Missbrauch und den Misshandlungen von Kindern in Lügde und anderswo zeigen, dass bei einer großen Anzahl von Kindern die Rechte auf Schutz und Unversehrtheit über einen langen Zeitraum verletzt worden sind. Trotz zahlreicher Hinweise auf das Missbrauchsgeschehen in der Vergangenheit, ist das Verhalten der zuständigen und beteiligten Organisationen von eklatanten Fehlentscheidungen und unangemessenen Vorgehensweisen gekennzeichnet. Damit also zukünftig das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, bedeutet dies für die beteiligten Professionen zu lernen.

Fachtagung
am:
Freitag, 20. März 2020 to Samstag, 21. März 2020
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 11. März 2020
Veranstaltungsort
Dortmund

Programm
Freitag, 20.03.2020

10 Uhr: Willkommen, Raum: SRG/H.00I
Gaby Flößer (DKSB LV NRW)
Johannes Schmidt (DKSB LV NS)
Moderation: Nicole Vergin

10:30 Uhr: „Lehren aus Lügde: Kinderrechte ins Grundgesetz- für eine kindgerechte Justiz.“
Heinz Hilgers (Präsident des Kinderschutzbundes)

11:00 Uhr: Diskussion: „Lehren aus Lügde”
Dr. Joachim Stamp (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW)
Heiger Scholz (Staatssekretär Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung NDS)
Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM)
Moderation: Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV)

12:00 Uhr: Eröffnungsvortrag: „Aus Aufarbeitungen lernen. Erkenntnisse der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
Sabine Andresen (Uni Frankfurt/Main, Unabhängige Kommission)

13:00 Uhr: Mittagspause

14:00 Uhr Erste Forenrunde, Raum: EF 50
Forum 1: Die Kinder
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM), Heinz Kindler (DJI),
Alexander Korittko (Zentrum für Psychotraumatologie und Traumatherapie NDS))
Moderation: Nikias Obitz

Forum 2: Die Familien
Maria Große Perdekamp (KSZ Köln), Wolfgang Schröer (Uni Hildesheim)
Moderation: Carsten Schröder

Forum 3: Die Täter
Florian Cortado (DKSB Rheine), Volker Schattenberg (Die Brücke Dortmund),
Christian Stahl (Neue Wege Bochum)
Moderation: Renate Blum-Maurice/Holger Schmidt

Forum 4: Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
Jens Pothmann (AKJStat), Uwe Schulz (MKFFI NRW), Dr. Mike Seckinger (DJI),
Moderation: Melanie Oechler/Christa Seher-Schneid

Forum 5: Präventions- und Interventionsmodelle
Ursula Enders (Zartbitter), Jessika Kuehn-Velten (Die Kinderschutz-Zentren), Leonie Wichelmann (DKSB)
Moderation: Michael Kutz/Holger Schoneville

Forum 6: Kindgerechte Justiz
Petra Ladenburger (Rechtsanwältin), Carsten Löbbert (Neue Richtervereinigung), Anne Lütkes (Kindgerechte Kommunen)
Moderation: Matthias Vollhase

Forum 7: Schutz- und sexualpädagogische Konzepte
Stefan Hauschild (KSZ Köln), Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV), Uwe Sielert (Uni Kiel),
Moderation: Lisa Erlemann/Marina Ramin

Forum 8: Kinderrechte und Kinderschutz
Thomas Meysen (SOCLES), Beate Naake (EHS Dresden), Hans-Jürgen Schimke (Münster)
Moderation: Jan Nicolas

Forum 9: Die Medien
Jens-Olaf Buhrdorf (WDR Detmold/Bielefeld, Sven Hulvershorn (Landesmedienanstalt), Elisabeth Raffauf (Herzfunk – WDR),
Moderation: Nicole Vergin/Marc Witzel

Forum 10: Fachlichkeit und Qualifizierung
Prof. Michael Böwer (KatHo Paderborn), Andrea Buskotte (Landesstelle Jugendschutz NDS), Christine Gerber (DJI),
Moderation: Linda Averbeck/Antje Möllmann

Forum 11: Kooperation im Kinderschutz
Susanne Blasberg-Bense (Schulministerium NRW), Christine Frücht (Ministerium des Inneren NRW), Margareta Müller (DKSB LV NRW)
Moderation: Oliver Schleck/Lucie Tonn

Forum 12: Sexueller Missbrauch aus medizinischer Perspektive
Sybille Banaschak (UK Köln), Birgit Köppe-Gaisendrees (Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land), Lisa Kurylowicz (DGKiM)
Moderation: Barbara Nahrath/Tina Stremmer

16:00 Uhr Kaffeepause

16:30- 18:30 Uhr: Zweite Forenrunde

Samstag, 21.03.2020, Audimax

9:30 Uhr Vortrag: „Die Sicht der Kinder – und die Auswirkungen ins Erwachsenenalter“
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM)

10:30 Uhr RESPEKT FÜR DICH!
Präventionstheater, Zartbitter Köln

11:30 Uhr Kaffeepause

12:00 Uhr Abschlussdiskussion
Von Sprecher*innen der Fraktionen in den Landtagen NRW und NDS mit Vertreter*innen der Landesverbände NRW und NDS des Kinderschutzbundes. Es diskutieren:

Aus NRW und aus NDS:
Dennis Höfer (FDP)
Dennis Maelzer (SPD)
Dietmar Panske (CDU)
Josefine Paul (Grüne)
Christina Schulze Föcking (CDU)
Renate Blum-Maurice (DKSB)
Krista Körbes (DKSB)
Sylvia Bruns (FDP)
Immacolata Glosemeyer (SPD)
Volker Meyer (CDU)
Johannes Schmidt (DKSB)
Moderation: Julia Schöning

14:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Veranstaltungsort: TU Dortmund

Kosten: 160 €, ermäßigt 120 €

Anmeldung unter: fachtag-anmeldung@bis-akademie.de

Gute Kinderschutzverfahren

Das Projekt „Gute Kinderschutzverfahren“ ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Hintergrund

In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichterinnen und -richter Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Staufener Missbrauchsfalls, deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.

Ziel und Zielgruppe

Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“ zu entwickeln. Zielgruppen des Fortbildungsprogramms sind Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeitende aus Jugendämtern und Trägern der Erziehungshilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, sowie Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht.
Für diese Zielgruppe wird ein Online-Kurs entwickelt, welcher relevante Informationen zum allgemeinen Ablauf von Kinderschutzverfahren und den beteiligten Akteuren umfassen soll. Parallel hierzu werden an ausgewählten Modellstandorten Fachtagungen durchgeführt. Für die Teilnehmenden der Modellstandorte steht außerdem ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieser hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen „Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz“ zum Gegenstand, u. a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

Begleitforschung

In einem begleitenden Forschungsdesign wird der Online-Kurs fortlaufend evaluiert und darauf basierend überarbeitet. Die Fachtagungen der Modellstandorte werden ebenfalls evaluiert.

Projektleitung

  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Leitung der Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination & E-Learning“ Dr. Ulrike Hoffmann

Kooperationspartner

  • Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Eva Schumann
  • Deutsches Jugendinstitut München Dr. Heinz Kindler
  • SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg Dr. Thomas Meysen

Projektlaufzeit

01.06.2019-31.05.2022

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Auftaktveranstaltung

Zur Information über dieses Projekt wird am 24.03.2020 eine Auftaktveranstaltung im Kammergericht Berlin durchführen.

BKSF und UBSKM veröffentlichen neuen ‚Praxisleitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für spezialisierte Fachberatungsstellen‘

Das BKSF-Team und der Arbeitsstab des UBSKM haben gemeinsam einen Praxisleitfaden für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend entwickelt. Er richtet sich an Mitarbeiter*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch mit wenigen Ressourcen – weiter ausbauen und professionalisieren wollen. Aber auch für Mitarbeiter*innen aus Präventionsfachstellen und anderen Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Angebot kann der Leitfaden hilfreich sein.

Weiterlesen:

https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/232.bksf-und-ubskm-ver%C3%B6ffentlichen-neuen-praxisleitfaden-presse-und-%C3%B6ffentlichkeitsarbeit-f%C3%BCr-spezialisierte-fachberatungsstellen.html?fbclid=IwAR1Cin6JDBqsL32NjfoE_PU3Ol8O-zFwfW5U08jDuACKitBZjW_MBvcPRsc

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen für die Praxis erklärt im neuen Video Köln/Freiburg, 18.11.2019 – Sexualisierte Gewalt in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen ist ein sehr komplexes Thema und wird von Strafverfolgungsbehörden, Hilfestrukturen und Politik unterschiedlich bewertet und in den Medien kontrovers diskutiert. Dabei erfordern komplexe Gewaltstrukturen und schwere Traumatisierungen der Betroffenen ein gemeinsames interdisziplinäres Vorgehen, um ein Hellfeld zu schaffen und die Situation für Betroffene zu verbessern. Ein neues Erklärvideo soll dabei helfen  … (hier mehr dazu lesen

https://www.kinderschutz-zentren.org/index.php?a=v&t=f&i=40327

Medien warnen vor Kita-Spiel „Original Play“

Im ARD-Politikmagazin „Kontraste“, im rbb und der ORF-Sendung ZIB 2 wurde am 24. Oktober 2019 und einen Tag später im Tagesspiegel vor dem Kita-Spiel „Original Play“ deutlich gewarnt. Jetzt warnt die Berliner Bildungsverwaltung: „Original Play“ werde insbesondere bei „jüngeren Kindern als kritisch gesehen“, da es „zu Grenzüberschreitungen kommen könnte“. Eltern in Berlin und Hamburg zeigten Missbrauchsfälle und sogar Vergewaltigungen an.

Wie die beiden Sender berichten, wird „Original Play“ seit Jahren in Kindereinrichtungen als pädagogisches Konzept in die Praxis umgesetzt, ohne dass Behörden oder Träger das Angebot unter dem Aspekt des Kinderschutzes geprüft hätten. Über einen in Österreich angemeldeten Verein vertreibt Erfinder Donaldson die Idee von „Original Play“ und gibt auch Seminare in Berlin.

Am 25.10. schreibt der Tagesspiegel dazu:

In Beschreibungen für Workshops in Deutschland, die dem Tagesspiegel vorliegen, heißt es etwa: Das Training ermutige Erwachsene, sich in „Arglosigkeit, bedingungsloser Liebe und aufrichtiger Klarheit den Kindern zuzuwenden“.

In Bayern und Hamburg warnen Behörden inzwischen offiziell vor dem Verein. Experten warnen vor Grenzüberschreitungen und möglichem mißbräuchlichen Verhalten.

 

Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …

Die Verunsicherung bei Pflegeeltern und jungen Menschen ist riesengroß, wenn das Pflegekind sich der Volljährigkeit nähert. Was ändert sich? Was bleibt? Wer ist jetzt zuständig? Viele dringende Fragen zum Erwachsenwerden können auf der kostenfreien Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin am 27. – 28.11.2019 beantwortet werden.

Mitteilung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zur Tagung

Einer der schwierigsten Übergänge für unsere Kinder ist der Übergang in die Volljährigkeit. Die gesetzliche Vertretung muss neu geregelt werden. Bisher führt dies häufig zu gravierenden Leistungseinschränkungen für die Pflegefamilien. Und die weitere Zukunft ist unglaublich schwer abzusehen, geschweige denn verlässlich planbar.

Wir möchten Sie mit dieser Veranstaltung einladen, zwei Tage mit uns gemeinsam zu verbringen und sich dem schwierigen Thema der Volljährigkeit von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien zu nähern. Dabei möchten wir mit verschiedenen Methoden und Perspektiven alle Facetten unserer jungen Erwachsenen und ihrer Familien beleuchten und jedem ermöglichen, mit einem persönlichen Fazit nach Hause zu gehen.

Das Programm unserer Veranstaltung steht im Detail noch nicht abschließend fest. Es gibt jedoch drei ganz unterschiedliche Teile:

1. Vortragsteil:

Am Mittwoch, 27.11.2019, erwartet Sie tagsüber fachlicher Input von Experten in folgenden Referaten:

Dr. Christian Erzberger (GISS/Kompetenzzentrum Pflegekinder, Bremen)

Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik)

Lydia Schönecker (Leiterin SOCLES Inklusion, Erziehung & Teilhabe, Heidelberg)

Nevim Krüger (Pflegemutter, Celle) mit einem Erfahrungsbericht

Careleaver (Inklusiv, ein Erfahrungsbericht eines Careleavers)

10.15 Uhr Grußwort von Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

13.45 Uhr Grußwort von Dr. Heike Schmid-Obkirchner, Leiterin des Referats „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe“ im Bundesfamilienministerium

Wir möchten allen Aspekten der sozialen, emotionalen, psychologischen und rechtlichen Seiten Beachtung schenken. Am Abend laden wir deshalb alle Teilnehmer zu einem Show-Event und Workshop der Superlative ein: Sounds und Beats sollen motivieren und beflügeln und dafür sorgen, dass dieses Thema in guter und nachhaltiger Erinnerung bleibt. Dazu gibt es den

2. Erlebnisteil:

Erinnern und erfahren mit allen Sinnen: Die Gruppe Razzz Beatbox-Entertainment nimmt uns mit in die Welt des Improvisationstheaters mit hauptsächlich musikalischen Inhalten. Hierfür werden wenig Worte und hauptsächlich Laute verwendet. Es geht um Nachahmung, nonverbale Kommunikation und die Erfahrung, sich nicht peinlich zu sein. Ähnlich wie beim Thema unserer Tagung muss in fast allen Fällen improvisiert werden. Gleichzeitig entsteht dabei ein Gefühl für ein besonderes Miteinander.

3. Workshopteil:

Am Donnerstag, 28.11.2019, verbringen wir den Vormittag in Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema Übergang/Erwachsenwerden. Jede Gruppe schreibt ein kurzes Fazit auf, das im Anschluss vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht wird.

Anmeldung

Die Anmeldung an den Bundesverband (siehe u.a. Link) kann bis zum 20. November 2019 erfolgen. Nochmals wichtiger Hinweis: Es gibt keine Teilnehmergebühren, da die Veranstaltung durch die Selbsthilfeförderung der Techniker Krankenkasse entsprechend hoch gefördert wird. Die Anmeldezahl ist auf höchstens 90 Teilnehmer begrenzt. Also: mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag warten, sonst sind alle Plätze schon weg. 

Projekt „Fostercare – Rechte stärken. Beteiligen. Schützen. Junge Menschen in Pflegefamilien“ – Start der Hotline

Mail an den Vorstand:

Wir möchten die Mitglieder des Aktivverbundes  darüber informieren, dass unsere bundesweit kostenlose und anonyme Hotline: 0800 98 00 200 (Sprechzeiten Di: 15:00 – 17:00 Uhr, Mi: 10:00 – 12:00 Uhr, Do: 15:00 – 19:00 Uhr)  sowie der Online-Fragebogen auf unserer Projekthomepage www.fostercare.de gestartet sind.

Diese beiden Beteiligungsinstrumente richten sich an junge Menschen, die aktuell in Pflegefamilien leben oder in Pflegefamilien gelebt haben. Ziel ist es, Erfahrungen, Perspektiven und Wünsche von jungen Menschen aus Pflegefamilien zu erfassen.

,Wir möchten Sie ganz herzlich bitten, unser Projekt noch einmal zu unterstützen, indem Sie junge Menschen in Pflegefamilien und Careleaver auf die Hotline und den Onlinefragebogen aufmerksam machen!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt.

https://www.fostercare.de/index.php?id=4

Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene von organisierter, sexualisierter und ritueller Gewalt

berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle 0800 3050750

Ein Angebot des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in fachlicher Verwantwortung von N.I.N.A. e.V.

Die Fachkräfte aus Pädagogik und Psychologie am berta-Telefon, verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter ritueller Gewalt. Wir wissen, wie wichtig es ist, den Weg selbst zu bestimmen.

Unsere Unterstützung für Betroffene, Helfende und Fachkräfte:

  • Wir glauben und hören zu.
  • Wir beraten beim Ausstieg und damit verbundenen Fragen
  • Wir bleiben da, auch wenn es schwierig wird.

Unsere Unterstützung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Bundeskabinett beschließt langfristige Finanzierung des Fonds Sexueller Missbrauch.

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.
Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen. Auch wenn inzwischen mehr getan wird für Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung, wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden. Dafür sprechen die Opferzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die bis heute auf einem hohen Niveau liegen. Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist für mich deshalb auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Der Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht die Unterstützung, die Betroffene benötigen. Das Leid kann dadurch nicht ungeschehen gemacht werden. Aber mit dem heutigen Beschluss können wir dazu beitragen, die Situation von Opfern sexualisierter Gewalt spürbar zu verbessern.“

Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen fortzusetzen, um die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können. Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive.

Der Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ besteht seit Mai 2013 als ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung bzw. Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen. Betroffene können Sachleistungen wie z.B. Therapien in Höhe von maximal 10.000 Euro erhalten. Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand zur Inanspruchnahme der Hilfen werden zusätzlich bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Leistungen sind gegenüber gesetzlichen Leistungen und gegebenenfalls bestehenden und durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüchen nachrangig. Ein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds besteht nicht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 055
Veröffentlicht am 26.06.2019

Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit.

Berlin, 03.04.2019. Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.

Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.

Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.

Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.

Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“

Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.

Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.

https://www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019/