Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit.
Berlin, 03.04.2019. Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.
Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.
Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.
Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.
Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.
Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“
Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.
Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.