Situation der Pflegefamilien in Berlin
Dem Senat wurden folgende Fragen gestellt und Mitte November beantwortet:
Anfrage zu: Pflichten und Rechte in der Familienpflege von Kindern und Jugendlichen
1. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Pflegefamilien oder einzelne Pflegepersonen erfüllen, um Kinder oder Jugendliche zur Pflege und Erziehung im eigenen Haushalt aufnehmen zu können?
2. Welche Altersunter- oder Altersobergrenze gibt es für Pflegepersonen?
3. Müssen Pflegepersonen vor der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen zur Pflege selbst leibliche oder Adoptivkinder aufgezogen haben oder ist eine Vermittlung an Pflegefamilien oder Pflegepersonen auch ohne eigene Kinder üblich?
4. Sind Pflegefamilien oder einzelne Pflegepersonen dazu gezwungen, jedes ihnen vom Jugendamt zugewiesene Kind/jeden zugewiesenen Jugendlichen bei sich aufnehmen zu müssen? Wäre das in der Krisen- und Bereitschaftspflege der Fall? Sind Absprachen üblich, wie z. B. nur Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters oder Geschlechts aufnehmen zu wollen? Gibt es in diesem Sinne ein Überangebot oder nicht gedeckte Bedarfe aufgrund von derartigen Einschränkungen der Pflegepersonen?
5. Welche Pflichten ergeben sich für Pflegepersonen bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit erweitertem Förderbedarf?
6. Liegt das Sorgerecht bei den Pflegepersonen während der Zeit der Pflege und Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie? Falls nein, wie sieht das Procedere aus, wenn Entscheidungen zu notwendigen medizinischen Behandlungen (Operationen, Impfungen, dringende Arztbesuche) durch unkooperative Eltern der Herkunftsfamilie nicht zeitgerecht eingeholt werden können und eine Kindeswohlgefährdung droht?
7. Muss eine Grundqualifizierung und/oder eine Pflegeelternschule zwingend vor der Erstaufnahme eines Pflegekindes abgeschlossen worden sein? Welches Zertifikat wird dabei erworben? Sind stets ausreichend Plätze für Teilnehmer an der Grundqualifizierung oder der Pflegeelternschule vorhanden oder gibt es längere Wartezeiten? Falls ja, wie sollen die Kapazitäten ausgebaut werden? Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen es zu einer Erstaufnahme eines Pflegekindes ohne vorherige Qualifizierung der Pflegepersonen kam?
Anfrage zu: befristete Vollzeitpflege, Vollzeitpflege sowie Krisen- und Bereitschaftspflege
1. Welche Formen der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen wie z.B. Kinderheime oder Kinder- und Jugendwohngruppen gibt es in Berlin? (Bitte Anzahl der Plätze pro Bezirk und Einrichtungsart auflisten.)
2. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Kind oder Jugendlichem für die unterschiedlichen Formen der Unterbringung aus Frage 1?
3. Wie viele Kinder und Jugendliche der verschiedenen Altersstufen waren zum Stichtag 31.12.2019 in stationären Einrichtungen untergebracht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche lebten zum Stichtag 31.12.2019 in Berliner Familien zur Vollzeitpflege? (Bitte nach Hilfearten der Vollzeitpflege und Bezirken auflisten.)
5. Wie genau ist befristete Vollzeitpflege definiert? Wie trennscharf ist der Unterschied zur Vollzeitpflege? Wie wirkt es sich auf die Zahlung der Pauschale für die Erziehungsleistung aus, wenn aus einer ursprünglich geplanten befristeten Vollzeitpflege eine Vollzeitpflege wird und vice versa?
6. Wie genau ist in diesem Zusammenhang Kurzzeitpflege definiert? Ist dieses Wort ein Synonym für befristete Vollzeitpflege? Falls nein, was unterscheidet diese Pflegearten?
7. Wie genau ist Krisen- und Bereitschaftspflege definiert? Was unterscheidet sie von anderen Formen der Pflege in der Kinder- und Jugendhilfe?
8. Von welchem Personenkreis werden die unter Frage 5 bis 7 genannten Pflegeformen typischerweise erbracht? Kommen für alle Pflegeformen Pflegefamilien in Frage?
9. Sind die Definitionen der verschiedenen Pflegeformen, die für Pflegefamilien relevant sind, bundeseinheitlich geregelt? Gelten für alle Berliner Bezirke die gleichen Definitionen?
10. Wie viele Plätze in den unterschiedlichen Pflegeformen, die für Pflegefamilien relevant sind, gibt es pro Bezirk? Halten alle Bezirke Plätze in der Krisen- und Bereitschaftspflege in Pflegefamilien vor?
11. Welche freien Träger sind in der Vermittlung von Pflegefamilien in Berlin tätig? (Bitte pro Bezirk bzw. nach bezirksübergreifender Tätigkeit auflisten.)
12. Aus welchen Mitteln in welcher jährlichen Höhe werden diese freien Träger finanziert? (Bitte für die Jahre 2015 bis 2019 mit jeweiligen Haushaltstiteln angeben.)
13. Welche Gesamtsummen (bestehend aus den Elementen Pauschale für den Lebensunterhalt, Abgeltung der Erziehungsleistung und monatliche Beihilfe) wurden in den Jahren 2015 bis 2019 an Pflegefamilien ausgezahlt? (Bitte für Berlin und die einzelnen Bezirke angeben.)
14. Liegt die im März 2019 angekündigte Neufassung der Ausführungsvorschriften zum Pflegegeld mittlerweile vor? Wenn ja, bitte den Link zum Dokument bereitstellen.
15. Was empfiehlt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Zusammenhang mit der Pflegekinderhilfe und welche Teile der Empfehlung wurden in Berlin bereits umgesetzt oder sind in Planung?
16. Welche messbaren Erfolge kann das Land Berlin bei der Gewinnung von geeigneten Pflegefamilien vorweisen? Wie hat sich die Anzahl verfügbarer Pflegefamilien in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Anfrage zur: Vergütung der Pflege von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege
1. Wann wurden die Pauschalen zum Lebensunterhalt bei Vollzeitpflege für die Altersstufen 1 bis 3 zum letzten Mal erhöht? Welche Beträge werden aktuell bei Vollzeitpflege ohne erweiterten Förderbedarf bzw. mit erweitertem Förderbedarf als Pauschale zum Lebensunterhalt gezahlt?
2. Wie haben sich seit der letzten Erhöhung der Pauschalen zum Lebensunterhalt bei Vollzeitpflege die Löhne im Öffentlichen Dienst im Land Berlin entwickelt?
3. Wie haben sich die Regelbedarfe als Leistungen nach dem SGB II von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen seit 2012 entwickelt?
4. Wann wurde die monatliche Beihilfe (im Jahr 2019 in Höhe von 48,97 €) zum letzten Mal erhöht?
5. Wie hoch ist aktuell die Abgeltung der Erziehungsleistung bei befristeter Vollzeitpflege?
6. Wie hoch ist aktuell die Abgeltung der Erziehungsleistung bei Vollzeitpflege?
7. Wie hoch ist aktuell die Abgeltung der Erziehungsleistung bei Kurzzeitpflege?
8. Wie hoch ist aktuell die Abgeltung der Erziehungsleistung bei Krisen- und Bereitschaftspflege?
9. Wie wirkt sich ein festgestellter erweiterter Förderbedarf auf die Beträge in den Fragen 5 bis 8 aus?
10. Wie genau ist ein erweiterter Förderbedarf definiert? Würden z.B. ein festgestelltes Fetales Alkoholsyndrom, Stottern des Kindes oder Jugendlichen oder Strabismus beim Kind Gründe für einen erweiterten Förderbedarf sein?
11. Stottern und Strabismus lassen sich mit viel Hingabe, Unterstützung von Fachkräften und großem Engagement der Pflegefamilien deutlich verbessern oder heilen. Sollte dies gelingen, reduziert sich dann die Abgeltung der Erziehungsleistung auf das deutlich geringere Niveau von Pflege ohne erweiterten Förderbedarf? Wie wird hier und in anderen Fällen sichergestellt, dass es zu keinen negativen Fehlanreizen kommt?
12. Hält der Senat die derzeitig an Pflegefamilien gezahlten Vergütungen für angemessen und leistungsgerecht?
13. Wie sind diese Vergütungen im Zusammenhang mit bundesweit und auf Landesebene geltenden Mindestlohnregelungen zu sehen? Muss man bei der Betreuung von sehr jungen Kindern unter einem Jahr von Rund-um-die Uhr-Betreuung ausgehen, mithin einer Arbeits- und Bereitschaftszeit von 720 Stunden im Monat? Reflektiert die Vergütung der Erziehungsleistung diese Arbeitsleistung zumindest in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde?
14. Sollte die Arbeits- und Bereitschaftszeit von 720 Stunden für einen Säugling zu hoch gegriffen sein, von welcher Arbeitszeit wird je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen bei den verschiedenen Formen der Familienpflege ausgegangen?
15. Wenn es in Berlin eine Krisen- und Bereitschaftspflege gibt in der Familienpflege, welcher stündliche, tägliche oder monatliche Betrag wird an die Pflegeperson in Bereitschaft ausgezahlt, also während sie auf Abruf für die sofortige Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in einer Krisensituation jederzeit bereitsteht? Gibt es eine Bereitschaftspauschale?
16. Wird bei der Familienpflege davon ausgegangen, dass die leistenden Personen ausschließlich davon leben und sich Rentenbeiträge erarbeiten können, die nicht zur Altersarmut führen oder liegt eine gänzlich andere Idee im Sinne eines „Dazuverdienens“ zugrunde? Wie verhält sich das bei der Betreuung eines Säuglings, die keine weitere Lohnarbeit, auch nicht in Kurzzeit, zulässt?
17. Wie ist der Anteil von Familien, alleinlebenden Frauen und alleinlebenden Männern bei den zurzeit tätigen Kräften in der Familienpflege von Kindern und Jugendlichen? (Bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben.)
18. Wie lange dauert es im Durchschnitt vom Einzug des Kindes oder Jugendlichen bis zur erstmaligen Zahlung der Pauschale für den Lebensunterhalt, der Abgeltung der Erziehungsleistung und der monatlichen Beihilfe an die Pflegepersonen?
19. Wie hoch ist der für das Taschengeld vorgesehene Anteil für die Kinder und Jugendlichen in der Pauschale für den Lebensunterhalt?
20. Auf Antrag beim Jugendamt können einmalige Zuschüsse an Pflegefamilien gezahlt werden. Wie hoch ist der maximale Zuschuss für einen Kinderwagen, ein Fahrrad (je nach Altersstufe) und einen Autokindersitz (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung)?