Hinweis für Sorgeberechtigte von Pflegekindern, die sexuellen Missbrauch erlitten haben

Informationen zu den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich

Aufgrund der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ wurde ein zusätzliches Hilfesystem entwickelt für diejenigen, die als Kind oder Jugendlicher sexuellen Missbrauch erlitten haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden.

Dieses Hilfesystem soll  eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Hilfen sein, die durch Krankenkassen, Unfallversicherungen, Opferentschädigungsgesetz und Kinder- und Jugendhilfe geleistet werden. Daher erhalten Betroffene Hilfen aus diesem neuen Hilfesystem nur nachrangig dann, wenn sie ansonsten Hilfeleistungen nicht gemäß ihren Bedürfnissen erhalten.
Der erste Schritt dieses Hilfesystems war die Schaffung von Clearingstellen, die eingerichtet wurden um über die Voraussetzungen und den Umfang von Leistungen im Einzelnen zu entscheiden. Um eine Hilfe zu erhalten, muss der Betroffene – bei Kindern und Jugendlichen der gesetzliche Vertreter – einen Antrag beim Fonds stellen. Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Die Straftat muss vor dem Beginn der neuen Hilfe – dem 1.Mai 2013 – geschehen sein.

Zum Nachweis eines sexuellen Missbrauchs bedarf es für dieses Hilfesystem keinen Nachweis von Strafverfahren oder Voraussetzungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Leistungen sollen bereits dann erfolgen, wenn der sexuelle Missbrauch und die sich daraus ergebenden Folgen  „zur freien Überzeugung“ der Clearingsstelle feststehen. Trotzdem sind die Antragsteller verpflichtet, ihnen zugängliche Beweise vorzulegen und vorrangig deutlich zu machen, dass die Missbrauchshandlungen in einem weitgefächerten familiären Umfeld begangen wurden zB.: Familie, Sport, Nachhilfe, Kurse.

Aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich wird keine Entschädigung für den Missbrauch selbst gewährt, die Leistungen sollen der Milderung oder Abhilfe der Folgen des Missbrauchs dienen. Die Beschreibung dieser Folgen ist also von großer Wichtigkeit, da sie als indirekte Beweismittel angesehen werden können.

Der Aktivverbund e.V. Pflegeeltern für Pflegekinder in Berlin berät bundesweit die Sorgeberechtigten von betroffenen Pflegekindern. Vormünder – Amts- Vereins- Berufs – und ehrenamtliche Einzelvormünder-  können sich an den Aktivverbund wenden und sich beraten lassen, ob, wie und für welche Leistungen sie Anträge für ihr Mündel stellen können.
Mögliche Beispiele: Reittherapie, Fahrkosten und Komplementärtherapien.

Zur Beratung rufen Sie bitte den Aktivverbund e.V. an:

  • Renate Schusch: 0177-3625957
  • Meta Kemmerich: 030 – 381 35 59
  • Henrike Hopp Tel: 030 – 2023 93 063

Weitere Informationen zum Fonds und zu den Anträgen finden Sie  unter
http://www.fonds-missbrauch.de von moses-online.de