Fetales Alkoholsyndrom muss anerkannte Behinderung werden

Der gemeinnützige Verein  „HAPPY BABY INTERNATIONAL e.V.“ braucht Eure Unterstützung

Sie hat eine „Kampagne HAPPY BABY NO ALCOHOL“ gestartet und kämpft für eine bundesweite Anerkennung, dass

fetale Alkoholschäden als Behinderung gelten und die Betroffenen die dringend notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten.

Machen Sie mit, unterstützen sie diese Petition mit Ihrer Stimmer, die am 31.01.2022 endet! Vielen Dank!

 

Was bringt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ?

Der Paritätische Gesamtverband Berlin führt eine Inforeihe Kinder, Jugend und Familie 2021 durch. Am 08.10.2021 fand das online Angebot “ Die Pflegekinderhilfe –  Was bringt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)?“ mit der Refentin  Dr. Carmen Thiele vom Pfad Bundesverband statt. Die Informationen hat Dr. Carmen Thiele zur Verfügung gestellt.

Herzliche Einladung an Interessierte und Erfahrene „Pflegekinder mit Behinderung“

Wir wollen uns austauschen, Fragen beantworten, Erfahrungen teilen, ermutigen und motivieren.

Inklusion heißt wahrzunehmen, dass es auch Pflegekinder mit geistiger, körperlicher oder/und seelischer Behinderung gibt.

Wir führen den hybriden Abend in Präsenz (die aktuellen Hygieneregeln werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt) und gleichzeitig in digital durch. Sie können für sich die beste Möglichkeit wählen.

 

Termin

Mittwoch, 03.11.2021

19-21 Uhr

 

Ort

Lebenshilfe e. V. Landesverband Berlin

Heinrich-Heine-Straße15

10179 Berlin

 

Veranstalter

Lebenshilfe Berlin e.V.

Kinder- und Jugendhilfe-Verbund, Pflegekinderdienste Lichtenberg und Neukölln

 

Anmeldung:

Sekretariat Lebenshilfe Berlin e.V.
sekretariat.ev@lebenshilfe-berlin.de
Telefon 030 82 99 98 124

Soforthilfe Psyche

Netzwerk Helfer:innen
Flutopfer Rheinland-Pfalz und NRW

 

Es haben sich Helfer:innen aus den Fachgebieten der Psychotraumatologie und des EMDR vernetzt, um Menschen die vom Hochwasser betroffen sind zu helfen.  Daniela Lempert,  Susanne Leutner und Claudia Faust sind die Koordinatoren der 250 Teilnehmer:innen im Netzwerk. Betroffene können u.a. eine schnelle Vermittlung von individuell passenden Behandlungsplätzen, eine fachlich qualifizierte Akutintervention oder überregionale Beratungen erhalten. Bereits im Ahrtal  sind Team von Helfer:inne im Einsatz. Für Euskirchen, Bad Münstereifel, Erftstadt, Schleiden, Heinsberg und andere Orte befindet sich im Aufbau.

Zur Finanzierung der Arbeit benötigt das Netzwerk Unterstützung. Bitte unterstützen sie das Netzwerk mit ihrer Spende. Flyer

Informationen für Hilfesuchende und für Fachkräft die psychotraumatologische Hilfe zur Verfügung erhalten sie hier .

 

Säuglings- und Kleinkindersprechstunde von 0 bis 6 Jahren in den Ruppiner Kliniken

Die Ruppiner Kliniken GmbH hat ein neues ambulantes Behandlungsangebot in Ihrer kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz geschaffen.

Die angebotene Sprechstunde richtet sich an Eltern, Pflegeeltern und Bezugsbetreuer von Säuglingen und Kindern ( 0-6 Jahre).

Alle Informationen könne Sie dem Flyer entnehmen RKN-Saeuglinge_Kleinkinder-Flyer-DINlang-6seiter-2mm (003)   oder finden Sie hier.

Der Staffelstab ist weitergegeben

Auf unserer Mitgliederversammlung am 09.06.2021 wurde der neue Vorstand des AktivVerbund e.V. gewählt.

 

Unsere bisherige Vorsitzende Renate Schusch übergibt den Staffelstab an Katja Braune. Damit ist der Generationswechsel eingeleitet. Aber Renate Schusch verlässt den Vorstand nicht, sie wird als stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit Meta Kemmerich dem AktivVerbund e.V. im Vorstand erhalten bleiben.

 

Unser neu gewählter Vorstand besteht jetzt aus :

 

Vorsitzende                Katja Braune

Stellv. Vorsitzende    Renate Schusch und Meta Kemmerich

Kassenwart                 Jens-Holger Hopp

Schriftführer              Björn Braune

Beiräte                        Simone Dreblow, Ginette Schenk, Cornelia Jürgens und Marita Leßny

 

An dieser Stelle möchten wir uns bei Renate Schusch für ihr bisheriges Engagement bedanken.

 

Liebe Schuschi,

 

der AktivVerbund e.V. sagt vom ganzen Herzen    D – Du bist einfach großartig.
                                                                                        A – Arbeiten kannst du wie ein Tier.
                                                                                       N – Nie hast du aufgegeben.
                                                                                       K – Klar, du warst immer da.
                                                                                       E – engagiert dabei.

 

Unser Dank geht auch an unsere neuen Mitglieder im Vorstand, Cornelia Jürgens und Björn Braune.

 

Neu aufgestellt freuen wir uns weiter für das Wohl von Pflegekinder, Adoptivkindern, Kindern mit Gewalterfahrungen und deren Familien eintreten zu können.

 

 

 

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Kinderrechte ins Grundgesetz: Scheitern des Vorhabens herber Dämpfer für Kinder, Jugendliche und Familien

Berlin, 08. Juni 2021

Zum Scheitern des Koalitionsvorhabens, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, erklärt das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind):

„Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein herber Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien unseres Landes, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon wenig Unterstützung erfahren haben. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden.

Dass sich die Bundestagsfraktionen nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen konnten, ist enttäuschend. Kinder und ihre Familien hätten mehr Kompromissbereitschaft und Rückhalt über alle Parteien hinweg verdient. Mit dem Scheitern des Vorhabens wurde eine historische Chance verpasst, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte wird sich weiter für eine Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung einsetzen. Die im Aktionsbündnis vertretenen Kinderrechtsorganisationen rufen Bund und Länder dazu auf, weiter eine tragfähige Lösung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu suchen. Es braucht eine starke und eindeutige Formulierung für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dies wäre eine wichtige Grundlage für kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder, für eine stärkere Rechtsposition und mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.“


Weitere Informationen und Rückfragen:

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de

Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, www.dksb.de

UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, www.unicef.de

Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de

Hier geht es zum Beitrag vom Aktionsbündnis.

Viele Pflegefamilien sind in der Pandemie alleingelassen

Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.

 

Pressemitteilung der BIP vom 18. Mai 2021 „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“


Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage

In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern. Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. und Initiatorin der Umfrage. „Obwohl jede einzelne Familie Dienstleister mit einem Auftrag der öffentlichen Hand ist, werden sie weder ausreichend gesehen noch nennenswert aktiv unterstützt.“ Bundesweit leben weit über 90.000 Kinder in der Obhut von Pflegefamilien.

„Dass die Kinder durch das installierte System ‚Pflegefamilie’ eine ausreichende Betreuung und Versorgung erfahren, ist ein Trugschluss“, sagt Kerstin Held weiter. Sicherlich könnten sich Pflegefamilien bis zu einem gewissen Punkt selbst organisieren, doch bräuchten sie auch die Mittel dafür. „Bis auf das Kindergeld konnten Pflegefamilien keine Eltern- oder Betreuungsgelder abrufen, die vom Staat zur Verfügung gestellt wurden“, so Held. „In einigen Fällen wurden die Kindergeld-Sonderzahlungen bei der Grundleistung für das entsprechende Kind sogar wieder abgezogen.“
Weitere Ergebnisse der Auswertung:

* In 96 Prozent aller Fälle erhielten die Familien keine Information zu Teststrategie und Beschaffung von Schnelltests. Sie erhielten keinerlei Coronabeihilfe, Kostenerstattung oder Hilfe zur Beschaffung von Hygieneartikeln und Masken.

* 17 Prozent der Familien beklagten bedrohliche Versorgungsengpässe bei Medikamenten, Hygienemitteln oder Hilfsmitteln (etwa bei Antiepilepsie-Medikamenten, Desinfektionsmitteln oder Magensonden).

* Lediglich 25 Prozent aller befragten Pflegepersonen sind für die Priorisierung der Corona-Impfung erfasst worden. Fast alle Familien bemühten sich um die Erfassung eigenständig. Jede von ihnen musste für die Erfassung argumentieren. Nur eine Familie erhielt eine Bescheinigung des zuständigen Trägers für eine Impfung.

* Der Anteil der Kinder in der Notbetreuung liegt bei 30 Prozent. Einigen Familien wurde die Notbetreuung verwehrt, da sie laut Aussagen der Träger selbst als Betreuungssystem mit öffentlichem Auftrag angesehen würden.

* In eigenen Pflegefamilien kam es zu Leistungskürzungen durch die Verrechnung von Kindergeld-Sonderzahlungen oder zu massivem Ausfall von Betreuungszeiten. Nur selten konnte z.B. der Schulbegleiter zur Entlastung zuhause umgewidmet werden.

Über die BiP

Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Sie setzt sich bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.

Komplettes Ergbenis der Umfrage

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Kinderrechtsorganisationen fordern Änderungen beim Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin, den 17. Mai 2021// Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.  

In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind. 

„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. 

„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.

Hintergrund 
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.  

Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.  

Ansprechpartner*innen 

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de 

Deutscher Kinderschutzbund, Paula Faul, 030-214809-20, www.dksb.de 

UNICEF Deutschland, Jenifer Stolz, 030-2758079-18, www.unicef.de 

Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de 

 

Beschluss: Bundesrat stimmt dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Bundesrat stimmt zu

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Sie soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.

Mehr Kontrolle für Heime

Der Bundestag hat dazu umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – beschlossen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft dort, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Kostenbeteiligung sinkt auf 25 Prozent

Junge Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Einkommen aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung haben, müssen sich künftig nur noch mit 25 Prozent an den Kosten beteiligen – bislang waren es 75 Prozent. Dabei bleibt ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sind gänzlich freigestellt.

Kooperation und Prävention

Alle beteiligten Stellen, also Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Familien- und Jugendgerichte sollen besser miteinander kooperieren. Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, erhalten beispielsweise eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung. Verbesserungen sind auch für die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien vorgesehen.

Unbürokratische Hilfe

In Notsituationen können sich die Betroffenen an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen entstehen. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien werden erweitert.

Inklusion als Leitgedanke

Die Reform bündelt staatliche Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 wird die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zuvor muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Länderkosten kompensieren

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das Gesetz mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbunden sind, die diese nicht tragen können.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dauerhaft einen vollständigen Kostenausgleich für Länder und Kommunen zu schaffen – beispielsweise durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst.

 

https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=21-1004-02

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0314-17.pdf