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Henrike Hopp
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Henrike Hopp2019-06-30 18:24:202019-06-30 18:24:20Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene von organisierter, sexualisierter und ritueller Gewalt
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Henrike Hopp2019-06-30 18:11:092019-06-30 18:11:09Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt
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Henrike Hopp2019-04-04 15:33:462019-04-04 15:33:46Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen
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Henrike Hopp2019-03-14 15:55:502019-03-14 15:55:50Ein Beispiel für bürgerschaftliches Engagement: Mit Tannenbäumen Pflegekindern helfen
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Renate Schusch
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Renate Schusch2019-03-12 11:30:012019-03-12 11:51:12Frühlingsfest – Start in die Berliner Rummel-Saison
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Henrike Hopp2019-01-14 20:24:542019-01-14 20:24:54Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
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Henrike Hopp2018-12-18 15:52:542018-12-18 15:52:54KulturZeit für die ganze Familie
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Henrike Hopp2018-12-18 15:28:332018-12-18 15:33:39Was uns und unseren Pflegekindern helfen würde.
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Henrike Hopp2018-12-13 10:55:012018-12-13 10:55:01Antwort auf das Schreiben des Aktivverbundes zur Anpassung des Pflegegeldes
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Henrike Hopp2018-12-13 10:47:272018-12-13 10:47:27Schreiben des Aktivverbundes an den Senat zur Anpassung des Pflegegeldes
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Beratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene von organisierter, sexualisierter und ritueller Gewalt
berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle 0800 3050750
Ein Angebot des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in fachlicher Verwantwortung von N.I.N.A. e.V.
Die Fachkräfte aus Pädagogik und Psychologie am berta-Telefon, verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter ritueller Gewalt. Wir wissen, wie wichtig es ist, den Weg selbst zu bestimmen.
Unsere Unterstützung für Betroffene, Helfende und Fachkräfte:
Unsere Unterstützung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.
Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt
Bundeskabinett beschließt langfristige Finanzierung des Fonds Sexueller Missbrauch.
Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.
Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen. Auch wenn inzwischen mehr getan wird für Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung, wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden. Dafür sprechen die Opferzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die bis heute auf einem hohen Niveau liegen. Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist für mich deshalb auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Der Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht die Unterstützung, die Betroffene benötigen. Das Leid kann dadurch nicht ungeschehen gemacht werden. Aber mit dem heutigen Beschluss können wir dazu beitragen, die Situation von Opfern sexualisierter Gewalt spürbar zu verbessern.“
Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen fortzusetzen, um die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können. Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive.
Der Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ besteht seit Mai 2013 als ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung bzw. Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen. Betroffene können Sachleistungen wie z.B. Therapien in Höhe von maximal 10.000 Euro erhalten. Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand zur Inanspruchnahme der Hilfen werden zusätzlich bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Leistungen sind gegenüber gesetzlichen Leistungen und gegebenenfalls bestehenden und durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüchen nachrangig. Ein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds besteht nicht.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 055
Veröffentlicht am 26.06.2019
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit.
Berlin, 03.04.2019. Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.
Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.
Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.
Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.
Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.
Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“
Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.
Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.
https://www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019/
Ein Beispiel für bürgerschaftliches Engagement: Mit Tannenbäumen Pflegekindern helfen
Dass man auch eine Woche vor dem kalendarischen Frühlingsanfang Menschen noch mit dem zurückliegenden Weihnachtsfest begeistern kann, wurde heute in Berlin-Spandau bewiesen. Dort wurde in Form einer Scheckübergabe der Erlös aus dem Verkauf von Tannenbäumen auf dem „Spandauer Weihnachtstraum“an den Aktivverbund e.V. gefeiert. Organisator der Zeremonie war wieder der Berliner Schausteller Thilo-Harry Wollenschlaeger. Zusammen mit Gerhard Hanke, dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister und Sozialstadtrat, überreichte er den Scheck in Höhe von750 Euro an Renate Schusch, die Vorsitzende vomAktivverbund e.V.
„Es kommt nicht auf die Höhe einer Spende an“, betonte Thilo-Harry Wollenschlaeger, „sondern, dass man bereit ist zu helfen.“ Insofern hätten alle Käufer der Tannenbäume, die im vergangenen Jahr den „Spandauer Weihnachtstraum“geschmückt hätten, dazu beigetragen, dass man heute die Arbeit vom Aktivverbund unterstützen kann.
Seitvielen Jahren stiftet Thilo-Harry Wollenschlaeger die Tannenbäume, mit denen in der Vorweihnachtszeit der „Spandauer Weihnachtstraum“vor dem Rathaus geschmückt ist, kurz vor dem 24.Dezember. Gegen eine kleine Spende kommen so auch bedürftige Berliner in den Besitz eines Weihnachtsbaumes. Das eingenommene Geld erhöht Wollenschlaeger und spendet es an eine karitative Einrichtung, die ihm vom Sozialstadtrat empfohlen wird. So wird gleich mehrfach geholfen.
Gerhard Hanke lobte die Arbeit vom Aktivverbund e.V. Der gemeinnützige Verein kümmere sich bundesweit um Kinder mit Gewalterfahrung und biete Pflegekindern Hilfe an. Auch in Spandau engagiere sich der Verein vorbildlich. Bei Thilo-Harry Wollenschlaeger bedankte sich Gerhard Hanke für das unermüdliche karitative Engagement. Es sei ein Beispiel dafür, dass man nur eine Idee brauche und die Bereitschaft zu helfen, um Gutes in unserer Gesellschaft zu bewirken.
Renate Schusch nutzte die Scheckübergabe, um Einblicke in die Arbeit des Aktivverbunds zu geben. Pflegekindertragen Verletzungen in sich, die durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch entstanden sein können; mindestens jedoch durch einen Beziehungsbruch. Diese Verletzungen und deren Folgen, seelische Belastungen der Kinder, gelte es zu heilen. Dazu brauche es positive Beziehungserfahrungen, Sicherheit und engagierte Pflegeeltern. Hier engagiere sich der Aktivverbund auf vielfältige Weise. Die Spende diene dazu, diese Arbeit auch auf regionaler Ebene weiter zu unterstützen.
Frühlingsfest – Start in die Berliner Rummel-Saison
Eine gute Tat zum Auftakt vom neuen Berliner „Frühlingsfest“
Starten Sie mit uns in den Berliner Frühling und in die Freiluft-Saison voller Spaß, Spiel und Entspannung. In Spandau wird mit dem brandneuen „Frühlingsfest“ die Rummel-Saison der Stadt eröffnet.
Zugleich wollen wir mit dem Start des neuen „Frühlingsfestes“ an eine schöne Tradition erinnern, mit der schon seit Jahren karitative Einrichtungen unterstützt werden: den Verkauf von Weihnachtsbäumen für einen guten Zweck. Das Ergebnis aus der letzten Aktion zum vergangenen Weihnachtsfest, ein Barscheck, wird auf dem „Frühlingsfest“ an den Aktivverbund e.V. überreicht, damit dessen Hilfsarbeit für Pflegekinder und Kinder mit Gewalterfahrung auch in diesem Jahr weitergehen kann.
Bitte seien Sie unser Gast beim Pressetermin anlässlich der Eröffnung des neuen Frühlingsfestes und der Scheck-Übergabe an den Aktivverbund e.V. am:
Mittwoch, 13. März 2019, 12.00 Uhr
Festgelände am Bahnhof Spandau
Klosterstraße 38
13581 Berlin
(vis-à-vis „Spandau Arcaden“)
Zum Pressetermin erwarten Sie der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur, Gerhard Hanke, der „Frühlingsfest“- Organisator, Thilo-Harry Wollenschlaeger, sowie Renate Schusch, Vorsitzende Aktivverbund e.V.
Anwesend wird auch die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Schausteller sein, Jacqueline Hainlein-Noack, um Sie über die aktuellen Entwicklungen rund um das „Deutsch-Amerikanische-Volksfest“ zu informieren. Erneut sind die Schausteller auf der Suche nach einem Platz für dieses traditionelle Volksfest und haben dafür Hilferufe an den Berliner Senat und die Bezirkspolitiker geschickt. Einige der in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof- Schöneberg vertretenen Parteien haben sich dabei gegen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, mit dem der Bezirk die Schausteller bei der Suche nach einem Volksfestplatz unterstützen wollte.
Weitere Informationen finden Sie hier
Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
Der Bericht zur Arbeit des Dialogforums im Deutschen Verein umfasst folgenden Inhalt
I. Einleitung
II. Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ im Deutschen Verein
III. Arbeitsgruppenprozess
1. Auf dem Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe
2. Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen aus einer Hand
3. Bedarfsermittlung und Hilfeplanverfahren
4. Rahmenbedingungen der Sozialraumorientierung und Finanzierung
IV. Zusammenfassung
V. Ausblick
Nachfolgend ein Auszug aus dem Ausblick, mit Hinweis auf mögliche zukünftige Entwicklungen
„Das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ war bewusst weit und offen angelegt, um die Äußerung aller Ideen, Meinungen und Befürchtungen zu ermöglichen und damit eine Basis für weitere Diskussionen zu legen.
Der große Mehrwert des Dialogforums stellte sich im direkten Austausch zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe dar. Beide Seiten lernten sich besser kennen (Rolle, Haltung, Traditionen), klärten unterschiedliche Konzepte und entdeckten viele Gemeinsamkeiten. Die Behindertenhilfe ist nun auch in Gremien der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden und beteiligt sich intensiv an den Diskussionen. Dies eröffnet nun die Möglichkeit, gemeinsame Ziele und Wege zu finden.
Durch die UN-BRK und die diesbezüglichen Entwicklungen in den letzten Jahren befindet sich unsere Gesellschaft bereits in einem inklusiven Umwälzungsprozess. Auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung entwickeln sich auf kommunaler Ebene fortwährend neue Ideen und Umsetzungen. Über die schon lange laufenden Fachdiskussionen hinaus müssen nun Struktur- und Finanzierungsfragen dringend angegangen werden. Essentiell ist dabei, dass man „sich ehrlich macht“ und diese Fragen differenziert erörtert. Dieser Entwicklungsprozess sollte nun gemeinsam mit allen Akteuren intensiv diskutiert und gestaltet werden.
Dafür ist ein abgestimmtes Verfahren der Beteiligung erforderlich, auch die Betroffenen sollten zukünftig in die Debatte eingebunden werden. Trotz Differenzen sprachen sich alle Akteure dafür aus, gemeinsam an einer Weiterentwicklung zu arbeiten. Der “Fuß“ solle „in der Tür bleiben“, das Thema verbreitet und die Praxis weiterentwickelt werden.
Vorgeschlagen wurde, Modelle auf kommunaler Ebene zu erproben, sie zu evaluieren und darauf aufbauend bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zu entwickeln.
Zukünftig sollten die Diskussionen nun in kleineren Schritten angegangen und gemeinsame Papiere entwickelt werden. Als Teilthemen kristallisierten sich heraus: Ausbildung und Profession, generelle inklusive Zugänge und Ausgestaltung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Inklusive Jugendhilfeplanung/Sozialplanung, Sozialräumliche Infrastruktur, Kooperation an den Schnittstellen, Übergänge, Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung, Leistungstatbestand, Leistungskatalog, Finanzierung, Struktur/Aufbau in der Kommune.
Unabhängig von einer inklusiven Lösung im SGB VIII ist aktuell eine Weiterentwicklung hinsichtlich der inklusiven Ausrichtung der bereits bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich. Auch vor dem Hintergrund des Bundeteilhabegesetzes besteht bereits heute direkter Handlungsbedarf, da das BTHG die kinder- und jugendspezifischen Bedarfe nur marginal berücksichtigt hat und bei der Entwicklung des BTHG davon ausgegangen wurde, dass sich das SGB VIII inklusiv weiterentwickelt. Außerdem besteht aufgrund der Auswirkungen des BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe ein Fortbildungsbedarf in den Jugendämtern.
Das Dialogforum war ein erster wichtiger Schritt, um ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und den aktuellen Entwicklungen entsprechendes SGB VIII weiterentwickeln zu können. Bei den nun folgenden Schritten wird sich der Deutsche Verein weiterhin im Rahmen seiner originären Strukturen und Aufgaben intensiv einbringen und die Weiterentwicklung unterstützen.“
Im Anhang innerhalb des Berichtes befinden sich Überblicke und Zusammenfassungen der Veranstaltungen im Dialogforum.
KulturZeit für die ganze Familie
Die EmMi Lübeskind gGmbH lädt Pflegefamilien ein ins Theater an der Parkaue in Berlin … natürlich mit allen Kindern der Familie, die mitkommen möchten. Gemeinsam mit einer Projektgruppe des Instituts KMM in Hamburg wurde eine exklusive und sehr abwechslungsreiche Erlebnisreise gestaltet … mit allem Drum und Dran. Bewerben Sie sich rasch um die kostenlosen Familien-Tickets.
Einladung ins Theater zur Vorstellung von „Robinson Crusoe“ (Altersempfehlung: 10+)
Nach dem Roman von Daniel Defoe
Als einziger Überlebender wird Robinson Crusoe an die Küste einer Insel angespült. In den folgenden 28 Jahren richtet er sich in der Wildnis ein, lernt zu jagen, zu tischlern und Getreide anzubauen. Er rettet einen Eingeborenen und nennt ihn Freitag. Sein Königreich scheint perfekt … bis ein Schiff festmacht und ihn und Freitag nach Europa mitnimmt.
Wo ?
Theater an der Parkaue | Junges Staatstheater Berlin Brachwitz (?)
Parkaue 29, 10367 Berlin (Lichtenberg)
S + U Frankfurter Allee
Parkhaus im Ring-Center, Frankfurter Allee 111
Wann?
Samstag, 26.01.2019
14:30 Uhr Begrüßung im Kassenfoyer + Führung hinter die Kulissen (die Führung beinhaltet Treppen **Foyer über 3 Stufen erreichbar)
16:00 Uhr Robinson Crusoe (70 Minuten, keine Pause)
+ Nachgespräch mit Schauspielern auf Bühne 2
17:45 Uhr Ausklang bei Buffet und Getränken im Großen Foyer**
19:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Anmeldung
Anmeldung per E-Mail bis zum 10.01.2019 bei: Kulturzeit@kmm-hamburg.de
Schnell sein lohnt sich, die Karten sind leider begrenzt.
Für individuelle Rückfragen stehen Finja Feddes & Emanuel Werres vom Projekt gerne zur Verfügung.
Sämtliche Veranstaltungskosten sowie Fahrt- und Parkgebühren werden von der Gemeinnützigen Gesellschaft EmMi LuebesKind übernommen.
Was uns und unseren Pflegekindern helfen würde.
Eine Pflegemutter mit mehreren Pflegekindern hat im Rückblick auf ihre langjährige Erfahrung einige Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen:
Defizitorientierung
Zwar steht immer Prophylaxe drüber und „positive Formulierung von Zielen“, was aber in der Realität geschieht, ist in aller Regel eine Defizitorientierung. Bei den jährlichen Hilfekonferenzen und Hilfeplänen ist ohne deutliche Benennung der kindlichen Defizite keine ambulante Hilfe neben der Pflegestelle, ein erweiterter Förderbedarf oder Verlängerung über die Volljährigkeit hinaus zu bekommen. Besonders für die anwesenden Kinder ist das kränkend und zutiefst irritierend- sagt man ihnen doch sonst immer, wie toll sie sich entwickelt haben. Zugang zu Hilfen muss regelhaft möglich sein, ohne in Defizitorientierung zu baden. Von einem Bedarf dieser Personengruppe, bei denen es sich per se um Überlebende handelt, kann immer ausgegangen werden.
Beratung der Herkunftsfamilie
Im Sinne der nachfolgenden Generation (weitere Kinder der Herkunftsfamilie) sowie aus Gründen des besseren Gelingens von Pflegestellen muss die Jugendhilfe beginnen, sich auch um die „verlassene“ Herkunftsfamilie Gedanken zu machen, Beratung für diese zu installieren und anzubieten. Man stelle sich das „leere Nest“ nach der Inpflegegabe des Kindes vor: Die Familienhelfer kommen nicht mehr, man braucht nicht mehr zum Kinderarzt, zur Kita, das Jugendamt meldet sich nicht mehr. Keiner will mehr etwas von einem. Das stellt möglicherweise zunächst eine Entlastung da, lässt die Herkunftsfamilie aber mit rudimentärem Beziehungsnetz und einsam zurück. In diese Lücke fließen Impulse, in die neue Pflegefamilie störend hineinzuwirken oder, wirksamer noch, ein weiteres Kind zu bekommen (für das man dann auch nicht besser sorgen kann). Das holt das verlorene Helfersystem wieder auf den Plan: Hilfekonferenzen, begleitete Umgänge, Gerichtstermine und so weiter. Besser wäre es, Herkunftsfamilien, die offen dafür sind, eine Beratung anzubieten, in der ihnen geholfen wird, mit der Trauer über den Verlust des Kindes fertig zu werden und neue Lebensinhalte zu entwickeln. Das muss ihnen schon im Trennungsprozess angeboten werden. Denn so viel Initiative, sich in dieser Situation selbst eine Beratungsstelle zu suchen (was ja möglich wäre) ist von diesem Personenkreis in dieser Krisensituation nicht zu erwarten. Im Übrigen würde es die Kinder ganz kolossal entlasten, wenn sie wüssten: „Meiner leiblichen Mama geht es auch wieder gut. “
Ungeplante Beendigung eines Pflegeverhältnisses
M.E. sollte Pflegeeltern bei einem Abbruch der Hilfe, z.B. während der Pubertät, das Pflegegeld noch eine zeitlang weiter gezahlt werden. Ich denke hier an etwa 3 Monate. Man hat seine Arbeitszeit reduziert, man hat wegen der Kinder eine größere Wohnung gemietet – so schnell kommt man aus diesen Verträgen und Vereinbarungen ja gar nicht raus. Mal ganz abgesehen von der enormen emotionalen Belastung in dieser Zeit. Aber taggenau mit der Entscheidung, dass es kein Zurück in die Pflegefamilie gibt, ist das Pflegegeld gestrichen und das finanzielle Konzept der Pflegefamilie über den Haufen geworfen. In der stationären Jugendhilfe (Einrichtungen, Heime) wird der Platz schnell wieder neu belegt, so dass keine finanziellen Einbußen geschehen. Aber Pflegefamilien sollen das aus eigenen Mitteln stemmen! Das ist grausam gegenüber den betroffenen Pflegefamilien.
Autorin: Sonja Kaba
Antwort auf das Schreiben des Aktivverbundes zur Anpassung des Pflegegeldes
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortete auf das Schreiben des Aktivverbundes am 30.11.2018:
Sehr geehrte Frau Schusch,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.10.2018 zur Anpassung des Pflegegeldes für Pflegepersonen in der Vollzeitpflege.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Neufassung der Ausführungsvorschriften zum Pflegegeld für die Pflegekinderhilfe derzeit in den Fachgremien der Pflegekinderhilfe diskutiert wird und sich inzwischen in Bearbeitung befindet. Wie in einigen anderen Bundesländern sollen sich die Pauschalen zum Lebensunterhalt auch in Berlin u.a. an den regelmäßigen Empfehlungen des Deutschen Vereins orientieren.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement für die Belange der Pflegefamilien. Sollten Sie Fragen haben, können sie mich gerne anrufen.
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag …
Schreiben des Aktivverbundes an den Senat zur Anpassung des Pflegegeldes
Angleichung der Pauschalen für den Lebensunterhalt von Pflegekindern an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Pauschalen für den Lebensunterhalt von Pflegekindern in Berlin seit sieben Jahren unverändert sind. Die letzte Angleichung erfolgte mit einem Schreiben vom 6.1.2012.
Das Land Berlin hat die jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur angemessenen Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege ignoriert. Inzwischen hat sich eine erhebliche Differenz entwickelt, die sich mit den neuen Empfehlungen für 2019 noch vergrößern wird.
Pauschale für den
Lebensunterhalt Berlin DV-Empfehlungen 2018 2019
0-7 Jahre 399 € 0-6 Jahre 522 € 560 €
8-14 Jahre 474 € 6-12 Jahre 592 € 644 €
14-18 Jahre 564 € 12-18 Jahre 676 € 709 €
Der größte Teil der Bundesländer hat sich den Empfehlungen des Deutschen Vereins angepasst oder zahlt höhere Pauschalen für den Lebensunterhalt.
Wir halten die Unterschiede für untragbar und unverständlich. Wir sind der Überzeugung, dass die vom Land Berlin gewährten Unterhaltszahlungen für ein Pflegekind absolut nicht mehr angemessen sind.
Wir erwarten daher, dass sich der Senat dieses Themas annehmen wird und fordern eine angemessene und zeitnahe Erhöhung des Pflegegeldes des SGB VIII für die Vollzeitpflege und andere daran gemessene Leistungen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bitten um zeitnahe, schriftliche Beantwortung.