Ein Dankeschön an alle Pflegefamilien: Pflegefamilientag in diesem Jahr online

Mit dem Pflegefamilientag bedankt sich Berlin jedes Jahr bei den vielen Pflegefamilien in der Stadt, die Kindern und Jugendlichen vorübergehend oder auch dauerhaft ein liebevolles Zuhause geben. In diesem Jahr kann Corona-bedingt nicht wie zunächst geplant mit vielen Teilnehmenden im Bezirk Mitte gefeiert werden. Stattdessen setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nun die gute Tradition auf virtuellem Weg fort: am Sonntag, 27. September 2020, wird online von 11 bis 14:30 Uhr ein „Dankeschön-Event“ in Form eines bunten Programms geboten, einfach reinklicken unter www.pflegefamilientag-berlin.de/

Highlights sind zwei Theaterstücke des Atze Musiktheaters, die Pflegekinder gezielt ansprechen und ihnen Freude bereiten sollen: „Die Hühneroper“ (ab 6 Jahre) und „Malala“ (ab 10 Jahre). Das Singspiel „Die Hühneroper“ wurde mit dem IKARUS 2018 als herausragende Inszenierung für Kinder ausgezeichnet: Ein kleines Hühnchen träumt in der Gefangenschaft unter Tausenden von Legehühnern vom Fliegen und vom Legen goldener Eier. Eines Tages gelingt es ihm, sich ins Freie zu graben und es entdeckt die Welt. „Malala“, in der Inszenierung von Göksen Güntel, handelt vom Leben der Pakistanerin Malala Yousafzai. Diese erhielt mit 17 Jahren den Friedensnobelpreis für ihr Engagement für die Rechte von Mädchen und das Recht auf Bildung für alle Kinder auf der Welt.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich möchte allen Pflegefamilien für ihr Engagement herzlich danken und meine Anerkennung aussprechen. Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, benötigen ein liebevolles Zuhause und Menschen, die sie begleiten und unterstützen. Pflegefamilien leisten einen wertvollen Beitrag für das Wohlergehen von jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Unsere Gesellschaft lebt und profitiert von ihrem Einsatz und ihrer Mitmenschlichkeit.“

Ende 2019 gab es 2.267 Pflegekinder in 1.918 Pflegefamilien in Berlin. Das sind 26,7 Prozent aller im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe stationär untergebrachten jungen Menschen.

Wer erwägt, selbst Pflegevater oder Pflegemutter zu werden, kann sich an den Träger Familien für Kinder gGmbH wenden. Dieser berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund ums Thema Pflegefamilie und unterstützt Bewerberinnen und Bewerber bei allen weiteren Schritten. Als Pflegepersonen kommen verheiratete und unverheiratete Paare ebenso in Frage wie Singles. Manche Pflegefamilien nehmen Kinder und Jugendliche für einen befristeten Zeitraum bei sich auf, andere dauerhaft. Mehr Infos unter: www.pflegekinder-berlin.de/

Thema ‚Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe‘

Ab dem 24. September 2020 können Sie vielfältige Informationen und -materialien zum Thema „Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe“ online abrufen. Die Materialien wurden im Rahmen des Projektes „FosterCare“ an den Universitäten Hildesheim, Ulm und der Hochschule Landshut entwickelt und werden sukzessive online bereitgestellt auf www.diebeteiligung.de/schutz/.

Am 24. September 2020 können Sie zudem von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Livestream-Podiumsdiskussion zum Thema „Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe stärken“ verfolgen und sich einbringen.

Information des Projektes Fostercare:

Wir laden Sie herzlich ein,

sich über Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe zu informieren.
Auf der Website ‚die beteiligung‘ (link siehe oben) finden Sie:
• Fachinformationen zu Schutzkonzepten
• Video-Botschaft von Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM)
• Video-Botschaft von Dr. Susanne Heynen (Jugendamtsleiterin Stuttgart)
• Fachinformationen über eine Lobbyorganisation für Pflegekinder im UK (IFCO)
• Erklärvideo und Poetry Slam zu Kinderrechten
• Broschüre und Fact Sheets zu Kinder- und Jugendrechten zum Ausdrucken
• Podcasts mit jungen Menschen, Pflegeeltern und Fachkräften
• …und viele weitere Materialien für Fachkräfte und junge Menschen in der Pflegekinderhilfe.

Helfen Sie mit, Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe zu entwickeln!

Bitte weitersagen!

Neue Kinderschutzambulanz in Berlin eingerichtet

In Berlin ist die sechste Schutzambulanz für Kinder eingerichtet worden. Die Senatorinnen für Familie, Sandra Scheeres sowie für Gesundheit, Dilek Kalayci (beide SPD) unterzeichneten am Montag die Verträge für die neue Einrichtung mit dem Sana Klinikum Lichtenberg und dessen Kooperationspartner, dem Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge. Die Einrichtung im Sana Klinikum sei eine weitere, hoch kompetente Anlaufstelle, in der die Gefährdung von Kindern beurteilt werden könne, hieß es. Damit werde das Netzwerk Kinderschutz im Ostteil der Stadt weiter ausgebaut.

https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6292851-958092-neue-kinderschutzambulanz-in-berlin-eing.html

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/netzwerk-kinderschutz/

Sexueller Missbrauch – 10 Thesen die betroffene Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen

In Vorbereitung und aus Anlass eines Expertengesprächs im BMFSFJ, auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat Prof. Jörg M. Fegert zehn Thesen formuliert und mit Arbeitsergebnissen belegt. Sie sollen psychisches Leid sowie körperliche und psychische Langzeitfolgen durch Prävention und geeignete Intervention mindern, denn es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Interessen bei politischen Debatten im Fokus stehen und nicht allein die Täter und Täterinnen und ihre abscheulichen Taten.

Er schreibt in der Einleitung zu seinen zehn Thesen:

Die Metapher vom „Seelenmord“ als Argument für Strafverschärfung bietet gleichzeitig die Rechtfertigung, sich in der Debatte gar nicht mehr mit den notwendigen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Hilfsangeboten und Therapie auseinander zu setzen. Doch gerade Artikel 6 GG, der die Familie vor Übergriffen des Staates schützt, betont auch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft. Wir alle sind in der Pflicht das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen. Strafverschärfungen allein helfen dabei wenig, zumal Strafandrohungen auf solche Täter wenig Abschreckungswirkung entfalten. Kinder und Jugendliche und als Kinder missbrauchte erwachsene Betroffene haben ein Recht auf Teilhabe in unserer Gesellschaft

 Die Zehn Thesen
  • These 1: Die gesetzlichen Grundlagen für den Kinderschutz sind eigentlich gut, ihre unzureichende Umsetzung ist das Problem
  • These 2: Kinderschutz ist Daueraufgabe – um Entwicklungen erkennen zu können ist ein regelmäßiges Monitoring notwendig
  • These 3: In Kinderschutzfällen ist ein interdisziplinäres Vorgehen, vor allem bei der Risikoabschätzung, wichtig
  • These 4: Digitalisierung, Internetkriminalität und organisierter Kindesmissbrauch sind Charakteristika die bei anderen Misshandlungsformen so nicht anzutreffen sind
  • These 5: Sexting unter Jugendlichen als ein getrenntes Phänomen beachten
  • These 6: Betroffene Kinder trotz laufender Strafverfahren stärken, Praxis der Glaubhaftigkeitsbegutachtung überdenken
  • These 7: Zugang zu Hilfsangeboten, Frühintervention und Therapie flächendeckend ermöglichen
  • These 8: Bei Maßnahmen wie Inobhutnahme und Fremdunterbringung sexuell missbrauchter Kinder und Jugendlicher ist Qualitätssicherung durch die Entwicklung individueller Schutzkonzepte notwendig.
  • These 9: Spezifische Beratung stärken und „insoweit erfahrene Fachkräfte“ besser ausbilden, Beratungsangebote für Fachkräfte in den Heilberufen oder in der Schule verstetigen
  • These 10: Corona hat einen großen Schub für webbasierte Fortbildungen gebracht, diese Dynamik sollte man jetzt nutzen.
Auszüge aus dem Fazit

Die Konzentration auf einzelne Skandalfälle kann schnell in der politischen Debatte zu einem falschen Fokus führen. Die „SeelenmordMetapher“ ist schon als Buchtitel oder auch in der Debatte um die Folgen von sexuellem Missbrauch wiederholt, auch von Betroffenen, verwendet worden. Aus der Sicht engagierter Helferinnen und Helfer und auch eines verantwortungsvollen Staates verbietet sich eine solche Zuschreibung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, die betroffenen Kinder seien für ihr Leben geschädigt, man könne da ohnehin nichts mehr machen. Dies verkürzt dann die Argumentation auf die scheinbar präventive Wirkung einer Strafverschärfung und lenkt davon ab, dass Hilfe möglich, ihre flächendeckende Bereitstellung aber teuer, ist. Wir können die schlimmen Taten nicht ungeschehen machen, aber die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen werden weiterleben (das Risiko für Suizidversuche und Suizide ist allerdings erhöht) und geeignete Hilfen und Unterstützungen können ihnen gutes Leben trotz schlimmster Erfahrungen ermöglichen, wenn Therapie, Pädagogik und Sozialpädagogik gemeinsam erfolgreich sind. Viele Betroffene berichten, wie sie in der Schule Unterstützung erfahren haben und wie wichtig es für sie war, einen Ort zu haben, wo sie erfolgreich sein konnten und anerkannt waren. Gesellschaftliche Teilhabe oder wie es häufig gesagt wird „einfach dazugehören“ ist deshalb ein wichtiges Ziel in einer fürsorglichen Gesellschaft.

Alle Thesen werden in der 16seitigen Stellungnahme erläutert. Darüber hinaus wird auf weiterführende Informationen hingewiesen.

BiP – Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände gegründet

PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien haben die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet. BiP tritt die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand und versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative. BiP baut auf der dort gemeinsam geleisteten Arbeit auf und versteht sich als gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien
In Oberhausen ist die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet worden. Initiatoren sind der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien.

Die BiP ist ein gemeinsames Sprachrohr, um sich auf politischer und fachlicher Ebene mit der geballten Kraft der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände bundesweit für die Belange der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien einzusetzen.

Die BiP tritt damit die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pfle-gefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand. Sie versteht sich als Wei-terentwicklung dieser Initiative und baut auf der gemeinsam geleisteten Ar-beit auf. Zu dieser zählen etwa Positionspapiere zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe oder gemeinsame Auftritte beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag.

Grundsätzlich steht die BiP Ergänzungen und Expertisen von Organisatio-nen oder Einzelpersonen offen gegenüber. Weitere Teilnehmer wie Bil-dungseinrichtungen, Gremien, Organisationen oder Einzelpersonen, die sich auf Bundesebene für Pflege- und Adoptivkinder einsetzen, sollen bei Bedarf in künftige Treffen einbezogen werden. Aktuell wird die Teilnahme am Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2021 vorbereitet.

Über den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.:
Der PFAD Bundesverband vertritt die Interessen, Wünsche und Probleme von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien überregional. PFAD ver-tritt die Interessen von Pflege- und Adoptivkindern und deren Eltern in Ge-setzgebungsverfahren, im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, auf dem Gebiet der Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Positionen von Pflegefamilien sowie bei der sozialen Absicherung von Pflegepersonen.
PFAD sucht die Auseinandersetzung über qualifizierte Standards in den Bereichen Adoption und familiäre Hilfen zur Erziehung auf ministerieller und parlamentarischer Ebene sowie in Form intensiver Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit.
PFAD setzt sich ein für eine fachlich kompetente Begleitung von Pflege- und Adoptivfamilien durch die Jugendhilfe, den Ausbau und die kontinuierliche Unterstützung durch Pflegeelternschulungen und Adoptivelternseminare sowie Vorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Bundesländern.

Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthil-fevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Be-dürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behin-derter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

Über die AGENDA Pflegefamilien:
Die AGENDA Pflegefamilien ist ein Zusammenschluss von Landesorgani-sationen der Pflege- und Adoptivfamilien und engagierter Einzelpersonen. Ganz bewusst will sie keine neue Verbandsstruktur gründen, sondern sich gemeinsam auf den Weg zur Verbesserung des Pflegekinderwesens machen. Dazu ist sie bundespolitisch und im Rahmen von Netzwerken tätig.

BiP-Pressekontakt: Dr. Carmen Thiele, carmen.thiele@pfad-bv.de, Tel. 030 9487 9423

PFAD-Bundesverband der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
AGENDA Pflegefamilien

Abschlussbericht der Kentler-Studie zur Unterbringung von Pflegekindern bei pädophilen Pflegevätern

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben heute den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben heute den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.

Bei der Studie handelt es sich nach dem Gutachten des Göttinger Instituts für Demokratieforschung von 2016 um das zweite Forschungsprojekt zum Fall Kentler, das von Senatorin Sandra Scheeres initiiert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziell gefördert wurde. In der Hildesheimer Studie konnten erstmals auch Aussagen und Erfahrungen von insgesamt drei Betroffenen berücksichtigt werden, die als Kinder und Jugendliche Übergriffe und massive sexualisierte Gewalt durch Pflegeväter erleiden mussten.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Kentler-Skandal reicht lange in die Vergangenheit zurück und ist für die Betroffenen doch nie vorbei. Was Kindern und Jugendlichen damals angetan wurde, ist zutiefst erschütternd. Mein besonderer Dank gilt den Betroffenen, die sich an der Aufarbeitung beteiligt haben. Der neue Ergebnisbericht liefert ein klareres und umfassenderes Bild von den Vorgängen. Er fördert neue Erkenntnisse zu Kentlers Rolle, zu den Strukturen und Verfahren der damaligen Zeit und zu den Verantwortlichkeiten zutage. Er entlarvt Kentlers Rede von einem Experiment der Erziehungs- und Bildungsreform als beschönigende Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern.“

Senatorin Scheeres betont: „ Als Land Berlin übernehmen wir Verantwortung für das Leid, das Schutzbefohlenen in öffentlicher Verantwortung angetan wurde. Mit dem neuen Wissen haben wir den Betroffenen Gespräche über eine finanzielle Anerkennung ihres Leids angeboten. Das Land Berlin wird sich für die weitere Aufarbeitung einsetzen, insbesondere mit Blick auf die deutlichen Hinweise auf bundesweite Zusammenhänge. Darüber hinaus prüfen wir, welche Lehren für die heutige Pflegekinderhilfe in Berlin zu ziehen sind. Hierfür wurde bereits eine Studie zur aktuellen bezirklichen und gesamtstädtischen Struktur der Pflegekinderhilfe beauftragt.“

Das Forschungsprojekt der Universität Hildesheim wurde von März 2019 bis Mitte Juni 2020 durchgeführt. Grundlage war ein wissenschaftliches Aufarbeitungskonzept, das von dem Projektteam der Institute für Sozial- und Organisationspädagogik sowie Erziehungswissenschaft der Universität Hildesheim in 2018 erarbeitet wurde. Die unabhängige Studie stellt den zeitgeschichtlichen Kontext her, analysiert organisationale Strukturen und rechtliche Rahmenbedingungen. Das Projektteam hat Interviews mit Betroffenen und Zeitzeugen geführt, Aktenanalysen durchgeführt sowie Dokumente und Schriften aus rund vier Jahrzehnten Pflegekinderhilfe in Berlin systematisiert und ausgewertet.

Der Abschlussbericht zeigt, dass Kentler auf verschiedenen Ebenen – auf der Ebene der Senatsverwaltung wie auf der Ebene der Bezirksämter – agiert, eingegriffen und gesteuert hat. Kentler war von 1966 bis 1974 Abteilungsleiter am Pädagogischen Zentrum Berlin, einer nachgeordneten Dienststelle der Senatsbildungsverwaltung, und später Professor für Sozialpädagogik an der Universität Hannover. Er trat als Gutachter auf und genoss bis zu seinem Tod in 2008 eine hohe Reputation in Fachkreisen.

Das Wissenschaftsteam hat die Akte der Pflegestelle ausgewertet, in der zwei Betroffene vom Ende der 1980er bzw. Anfang der 1990er Jahre bis Anfang 2000 untergebracht waren und die insgesamt 30 Jahre lang bestand. Aus ihr geht hervor, dass Helmut Kentler maßgeblich Einfluss auf Entscheidungen des Jugendamts ausübte und dabei seine Reputation nutzte.

Kentler hat selbst über ein angeblich reformorientiertes Experiment geschrieben, das im gegenseitigen Interesse von Jugendlichen und Pflegevätern sei. Diese Darstellung ist offenbar bewusst irreführend. Wie der Bericht zeigt, sind Kentlers Initiativen nicht als reformorientierte Ansätze der 1970er Jahre für Straßenjugendliche zu sehen. Es handelt sich stattdessen um Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen Verantwortung der Jugendwohlfahrt respektive der Kinder- und Jugendhilfe, wie das Wissenschaftsteam betont.

Anders als heute wurden zu Kentlers Zeiten Pflegestellen auch in direkter Zuständigkeit des Landesjugendamts und damit der Senatsverwaltung geführt. Laut Bericht wurden ab den 1970er Jahren durch das Landesjugendamt und die Bezirksjugendämter Pflegestellen in Westdeutschland bei alleinstehenden Männern eingerichtet, die pädophile Positionen akzeptiert, gestützt oder auch praktiziert haben. Im Zuge der Aufarbeitung hat sich ein weiterer Betroffener bei der Universität Hildesheim gemeldet, der als Jugendlicher in einer dieser Pflegestellen untergebracht war und von Grenzverletzungen und Übergriffen berichtet.

Aufgrund der Schilderungen dieses Betroffenen, aus Zeitzeugengesprächen und aus den Akten geht das Wissenschaftsteam davon aus, dass es ein Netzwerk in den wissenschaftlichen pädagogischen Einrichtungen seit den späten 1960er Jahren in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und in einzelnen Berliner Bezirksjugendämtern gab, in dem pädophile Positionen akzeptiert und verteidigt wurden. Personen aus diesem Kreis nutzten ihren Einfluss, um Kinder bei pädophilen Männern in Pflegestellen, in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Internaten in Westdeutschland unterzubringen. Einige Akteure in diesem Netzwerk genossen wie Kentler aufgrund ihrer beruflichen Position hohes Ansehen. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie besteht im Zusammenhang mit diesem mutmaßlichen Netzwerk und den bundesweiten Bezügen ein weiterer Aufklärungs- und Forschungsbedarf.

Pressemitteilung von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie in Berlin vom 15.06.2020

Fachtag „……aus Lüdge lernen….“

Im Fokus dieser Veranstaltung stehen die fachlichen Herausforderungen, die für den Kinderschutz aus dem Fall Lügde resultieren. Angesichts der erschütternden Vorfälle sexueller Gewalt an Kindern ist es die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung, alles Erdenkliche zu tun, diese Rechtsverletzungen wahrzunehmen, aufzuarbeiten und angemessene Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen. Die bisher veröffentlichten Informationen zu dem vielfachen sexuellen Missbrauch und den Misshandlungen von Kindern in Lügde und anderswo zeigen, dass bei einer großen Anzahl von Kindern die Rechte auf Schutz und Unversehrtheit über einen langen Zeitraum verletzt worden sind. Trotz zahlreicher Hinweise auf das Missbrauchsgeschehen in der Vergangenheit, ist das Verhalten der zuständigen und beteiligten Organisationen von eklatanten Fehlentscheidungen und unangemessenen Vorgehensweisen gekennzeichnet. Damit also zukünftig das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, bedeutet dies für die beteiligten Professionen zu lernen.

Fachtagung
am:
Freitag, 20. März 2020 to Samstag, 21. März 2020
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 11. März 2020
Veranstaltungsort
Dortmund

Programm
Freitag, 20.03.2020

10 Uhr: Willkommen, Raum: SRG/H.00I
Gaby Flößer (DKSB LV NRW)
Johannes Schmidt (DKSB LV NS)
Moderation: Nicole Vergin

10:30 Uhr: „Lehren aus Lügde: Kinderrechte ins Grundgesetz- für eine kindgerechte Justiz.“
Heinz Hilgers (Präsident des Kinderschutzbundes)

11:00 Uhr: Diskussion: „Lehren aus Lügde”
Dr. Joachim Stamp (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW)
Heiger Scholz (Staatssekretär Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung NDS)
Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM)
Moderation: Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV)

12:00 Uhr: Eröffnungsvortrag: „Aus Aufarbeitungen lernen. Erkenntnisse der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
Sabine Andresen (Uni Frankfurt/Main, Unabhängige Kommission)

13:00 Uhr: Mittagspause

14:00 Uhr Erste Forenrunde, Raum: EF 50
Forum 1: Die Kinder
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM), Heinz Kindler (DJI),
Alexander Korittko (Zentrum für Psychotraumatologie und Traumatherapie NDS))
Moderation: Nikias Obitz

Forum 2: Die Familien
Maria Große Perdekamp (KSZ Köln), Wolfgang Schröer (Uni Hildesheim)
Moderation: Carsten Schröder

Forum 3: Die Täter
Florian Cortado (DKSB Rheine), Volker Schattenberg (Die Brücke Dortmund),
Christian Stahl (Neue Wege Bochum)
Moderation: Renate Blum-Maurice/Holger Schmidt

Forum 4: Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
Jens Pothmann (AKJStat), Uwe Schulz (MKFFI NRW), Dr. Mike Seckinger (DJI),
Moderation: Melanie Oechler/Christa Seher-Schneid

Forum 5: Präventions- und Interventionsmodelle
Ursula Enders (Zartbitter), Jessika Kuehn-Velten (Die Kinderschutz-Zentren), Leonie Wichelmann (DKSB)
Moderation: Michael Kutz/Holger Schoneville

Forum 6: Kindgerechte Justiz
Petra Ladenburger (Rechtsanwältin), Carsten Löbbert (Neue Richtervereinigung), Anne Lütkes (Kindgerechte Kommunen)
Moderation: Matthias Vollhase

Forum 7: Schutz- und sexualpädagogische Konzepte
Stefan Hauschild (KSZ Köln), Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV), Uwe Sielert (Uni Kiel),
Moderation: Lisa Erlemann/Marina Ramin

Forum 8: Kinderrechte und Kinderschutz
Thomas Meysen (SOCLES), Beate Naake (EHS Dresden), Hans-Jürgen Schimke (Münster)
Moderation: Jan Nicolas

Forum 9: Die Medien
Jens-Olaf Buhrdorf (WDR Detmold/Bielefeld, Sven Hulvershorn (Landesmedienanstalt), Elisabeth Raffauf (Herzfunk – WDR),
Moderation: Nicole Vergin/Marc Witzel

Forum 10: Fachlichkeit und Qualifizierung
Prof. Michael Böwer (KatHo Paderborn), Andrea Buskotte (Landesstelle Jugendschutz NDS), Christine Gerber (DJI),
Moderation: Linda Averbeck/Antje Möllmann

Forum 11: Kooperation im Kinderschutz
Susanne Blasberg-Bense (Schulministerium NRW), Christine Frücht (Ministerium des Inneren NRW), Margareta Müller (DKSB LV NRW)
Moderation: Oliver Schleck/Lucie Tonn

Forum 12: Sexueller Missbrauch aus medizinischer Perspektive
Sybille Banaschak (UK Köln), Birgit Köppe-Gaisendrees (Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land), Lisa Kurylowicz (DGKiM)
Moderation: Barbara Nahrath/Tina Stremmer

16:00 Uhr Kaffeepause

16:30- 18:30 Uhr: Zweite Forenrunde

Samstag, 21.03.2020, Audimax

9:30 Uhr Vortrag: „Die Sicht der Kinder – und die Auswirkungen ins Erwachsenenalter“
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM)

10:30 Uhr RESPEKT FÜR DICH!
Präventionstheater, Zartbitter Köln

11:30 Uhr Kaffeepause

12:00 Uhr Abschlussdiskussion
Von Sprecher*innen der Fraktionen in den Landtagen NRW und NDS mit Vertreter*innen der Landesverbände NRW und NDS des Kinderschutzbundes. Es diskutieren:

Aus NRW und aus NDS:
Dennis Höfer (FDP)
Dennis Maelzer (SPD)
Dietmar Panske (CDU)
Josefine Paul (Grüne)
Christina Schulze Föcking (CDU)
Renate Blum-Maurice (DKSB)
Krista Körbes (DKSB)
Sylvia Bruns (FDP)
Immacolata Glosemeyer (SPD)
Volker Meyer (CDU)
Johannes Schmidt (DKSB)
Moderation: Julia Schöning

14:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Veranstaltungsort: TU Dortmund

Kosten: 160 €, ermäßigt 120 €

Anmeldung unter: fachtag-anmeldung@bis-akademie.de

Gute Kinderschutzverfahren

Das Projekt „Gute Kinderschutzverfahren“ ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Hintergrund

In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichterinnen und -richter Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Staufener Missbrauchsfalls, deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.

Ziel und Zielgruppe

Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“ zu entwickeln. Zielgruppen des Fortbildungsprogramms sind Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeitende aus Jugendämtern und Trägern der Erziehungshilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, sowie Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht.
Für diese Zielgruppe wird ein Online-Kurs entwickelt, welcher relevante Informationen zum allgemeinen Ablauf von Kinderschutzverfahren und den beteiligten Akteuren umfassen soll. Parallel hierzu werden an ausgewählten Modellstandorten Fachtagungen durchgeführt. Für die Teilnehmenden der Modellstandorte steht außerdem ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieser hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen „Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz“ zum Gegenstand, u. a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

Begleitforschung

In einem begleitenden Forschungsdesign wird der Online-Kurs fortlaufend evaluiert und darauf basierend überarbeitet. Die Fachtagungen der Modellstandorte werden ebenfalls evaluiert.

Projektleitung

  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Leitung der Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination & E-Learning“ Dr. Ulrike Hoffmann

Kooperationspartner

  • Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Eva Schumann
  • Deutsches Jugendinstitut München Dr. Heinz Kindler
  • SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg Dr. Thomas Meysen

Projektlaufzeit

01.06.2019-31.05.2022

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Auftaktveranstaltung

Zur Information über dieses Projekt wird am 24.03.2020 eine Auftaktveranstaltung im Kammergericht Berlin durchführen.

BKSF und UBSKM veröffentlichen neuen ‚Praxisleitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für spezialisierte Fachberatungsstellen‘

Das BKSF-Team und der Arbeitsstab des UBSKM haben gemeinsam einen Praxisleitfaden für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend entwickelt. Er richtet sich an Mitarbeiter*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch mit wenigen Ressourcen – weiter ausbauen und professionalisieren wollen. Aber auch für Mitarbeiter*innen aus Präventionsfachstellen und anderen Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Angebot kann der Leitfaden hilfreich sein.

Weiterlesen:

https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/232.bksf-und-ubskm-ver%C3%B6ffentlichen-neuen-praxisleitfaden-presse-und-%C3%B6ffentlichkeitsarbeit-f%C3%BCr-spezialisierte-fachberatungsstellen.html?fbclid=IwAR1Cin6JDBqsL32NjfoE_PU3Ol8O-zFwfW5U08jDuACKitBZjW_MBvcPRsc

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen für die Praxis erklärt im neuen Video Köln/Freiburg, 18.11.2019 – Sexualisierte Gewalt in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen ist ein sehr komplexes Thema und wird von Strafverfolgungsbehörden, Hilfestrukturen und Politik unterschiedlich bewertet und in den Medien kontrovers diskutiert. Dabei erfordern komplexe Gewaltstrukturen und schwere Traumatisierungen der Betroffenen ein gemeinsames interdisziplinäres Vorgehen, um ein Hellfeld zu schaffen und die Situation für Betroffene zu verbessern. Ein neues Erklärvideo soll dabei helfen  … (hier mehr dazu lesen

https://www.kinderschutz-zentren.org/index.php?a=v&t=f&i=40327