Sexueller Missbrauch – 10 Thesen die betroffene Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen

In Vorbereitung und aus Anlass eines Expertengesprächs im BMFSFJ, auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat Prof. Jörg M. Fegert zehn Thesen formuliert und mit Arbeitsergebnissen belegt. Sie sollen psychisches Leid sowie körperliche und psychische Langzeitfolgen durch Prävention und geeignete Intervention mindern, denn es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Interessen bei politischen Debatten im Fokus stehen und nicht allein die Täter und Täterinnen und ihre abscheulichen Taten.

Er schreibt in der Einleitung zu seinen zehn Thesen:

Die Metapher vom „Seelenmord“ als Argument für Strafverschärfung bietet gleichzeitig die Rechtfertigung, sich in der Debatte gar nicht mehr mit den notwendigen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche mit Hilfsangeboten und Therapie auseinander zu setzen. Doch gerade Artikel 6 GG, der die Familie vor Übergriffen des Staates schützt, betont auch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft. Wir alle sind in der Pflicht das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen. Strafverschärfungen allein helfen dabei wenig, zumal Strafandrohungen auf solche Täter wenig Abschreckungswirkung entfalten. Kinder und Jugendliche und als Kinder missbrauchte erwachsene Betroffene haben ein Recht auf Teilhabe in unserer Gesellschaft

 Die Zehn Thesen
  • These 1: Die gesetzlichen Grundlagen für den Kinderschutz sind eigentlich gut, ihre unzureichende Umsetzung ist das Problem
  • These 2: Kinderschutz ist Daueraufgabe – um Entwicklungen erkennen zu können ist ein regelmäßiges Monitoring notwendig
  • These 3: In Kinderschutzfällen ist ein interdisziplinäres Vorgehen, vor allem bei der Risikoabschätzung, wichtig
  • These 4: Digitalisierung, Internetkriminalität und organisierter Kindesmissbrauch sind Charakteristika die bei anderen Misshandlungsformen so nicht anzutreffen sind
  • These 5: Sexting unter Jugendlichen als ein getrenntes Phänomen beachten
  • These 6: Betroffene Kinder trotz laufender Strafverfahren stärken, Praxis der Glaubhaftigkeitsbegutachtung überdenken
  • These 7: Zugang zu Hilfsangeboten, Frühintervention und Therapie flächendeckend ermöglichen
  • These 8: Bei Maßnahmen wie Inobhutnahme und Fremdunterbringung sexuell missbrauchter Kinder und Jugendlicher ist Qualitätssicherung durch die Entwicklung individueller Schutzkonzepte notwendig.
  • These 9: Spezifische Beratung stärken und „insoweit erfahrene Fachkräfte“ besser ausbilden, Beratungsangebote für Fachkräfte in den Heilberufen oder in der Schule verstetigen
  • These 10: Corona hat einen großen Schub für webbasierte Fortbildungen gebracht, diese Dynamik sollte man jetzt nutzen.
Auszüge aus dem Fazit

Die Konzentration auf einzelne Skandalfälle kann schnell in der politischen Debatte zu einem falschen Fokus führen. Die „SeelenmordMetapher“ ist schon als Buchtitel oder auch in der Debatte um die Folgen von sexuellem Missbrauch wiederholt, auch von Betroffenen, verwendet worden. Aus der Sicht engagierter Helferinnen und Helfer und auch eines verantwortungsvollen Staates verbietet sich eine solche Zuschreibung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, die betroffenen Kinder seien für ihr Leben geschädigt, man könne da ohnehin nichts mehr machen. Dies verkürzt dann die Argumentation auf die scheinbar präventive Wirkung einer Strafverschärfung und lenkt davon ab, dass Hilfe möglich, ihre flächendeckende Bereitstellung aber teuer, ist. Wir können die schlimmen Taten nicht ungeschehen machen, aber die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen werden weiterleben (das Risiko für Suizidversuche und Suizide ist allerdings erhöht) und geeignete Hilfen und Unterstützungen können ihnen gutes Leben trotz schlimmster Erfahrungen ermöglichen, wenn Therapie, Pädagogik und Sozialpädagogik gemeinsam erfolgreich sind. Viele Betroffene berichten, wie sie in der Schule Unterstützung erfahren haben und wie wichtig es für sie war, einen Ort zu haben, wo sie erfolgreich sein konnten und anerkannt waren. Gesellschaftliche Teilhabe oder wie es häufig gesagt wird „einfach dazugehören“ ist deshalb ein wichtiges Ziel in einer fürsorglichen Gesellschaft.

Alle Thesen werden in der 16seitigen Stellungnahme erläutert. Darüber hinaus wird auf weiterführende Informationen hingewiesen.

BiP – Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände gegründet

PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien, Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien haben die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet. BiP tritt die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand und versteht sich als Weiterentwicklung dieser Initiative. BiP baut auf der dort gemeinsam geleisteten Arbeit auf und versteht sich als gemeinsames Sprachrohr für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien
In Oberhausen ist die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) gegründet worden. Initiatoren sind der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die AGENDA Pflegefamilien.

Die BiP ist ein gemeinsames Sprachrohr, um sich auf politischer und fachlicher Ebene mit der geballten Kraft der Adoptiv- und Pflegefamilienverbände bundesweit für die Belange der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien einzusetzen.

Die BiP tritt damit die Nachfolge des „Runden Tisches der Adoptiv- und Pfle-gefamilienverbände“ an, der seit 2012 bestand. Sie versteht sich als Wei-terentwicklung dieser Initiative und baut auf der gemeinsam geleisteten Ar-beit auf. Zu dieser zählen etwa Positionspapiere zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe oder gemeinsame Auftritte beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag.

Grundsätzlich steht die BiP Ergänzungen und Expertisen von Organisatio-nen oder Einzelpersonen offen gegenüber. Weitere Teilnehmer wie Bil-dungseinrichtungen, Gremien, Organisationen oder Einzelpersonen, die sich auf Bundesebene für Pflege- und Adoptivkinder einsetzen, sollen bei Bedarf in künftige Treffen einbezogen werden. Aktuell wird die Teilnahme am Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2021 vorbereitet.

Über den PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.:
Der PFAD Bundesverband vertritt die Interessen, Wünsche und Probleme von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien überregional. PFAD ver-tritt die Interessen von Pflege- und Adoptivkindern und deren Eltern in Ge-setzgebungsverfahren, im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, auf dem Gebiet der Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Positionen von Pflegefamilien sowie bei der sozialen Absicherung von Pflegepersonen.
PFAD sucht die Auseinandersetzung über qualifizierte Standards in den Bereichen Adoption und familiäre Hilfen zur Erziehung auf ministerieller und parlamentarischer Ebene sowie in Form intensiver Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit.
PFAD setzt sich ein für eine fachlich kompetente Begleitung von Pflege- und Adoptivfamilien durch die Jugendhilfe, den Ausbau und die kontinuierliche Unterstützung durch Pflegeelternschulungen und Adoptivelternseminare sowie Vorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Bundesländern.

Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthil-fevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Be-dürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behin-derter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

Über die AGENDA Pflegefamilien:
Die AGENDA Pflegefamilien ist ein Zusammenschluss von Landesorgani-sationen der Pflege- und Adoptivfamilien und engagierter Einzelpersonen. Ganz bewusst will sie keine neue Verbandsstruktur gründen, sondern sich gemeinsam auf den Weg zur Verbesserung des Pflegekinderwesens machen. Dazu ist sie bundespolitisch und im Rahmen von Netzwerken tätig.

BiP-Pressekontakt: Dr. Carmen Thiele, carmen.thiele@pfad-bv.de, Tel. 030 9487 9423

PFAD-Bundesverband der Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
AGENDA Pflegefamilien

Abschlussbericht der Kentler-Studie zur Unterbringung von Pflegekindern bei pädophilen Pflegevätern

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben heute den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben heute den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.

Bei der Studie handelt es sich nach dem Gutachten des Göttinger Instituts für Demokratieforschung von 2016 um das zweite Forschungsprojekt zum Fall Kentler, das von Senatorin Sandra Scheeres initiiert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziell gefördert wurde. In der Hildesheimer Studie konnten erstmals auch Aussagen und Erfahrungen von insgesamt drei Betroffenen berücksichtigt werden, die als Kinder und Jugendliche Übergriffe und massive sexualisierte Gewalt durch Pflegeväter erleiden mussten.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Kentler-Skandal reicht lange in die Vergangenheit zurück und ist für die Betroffenen doch nie vorbei. Was Kindern und Jugendlichen damals angetan wurde, ist zutiefst erschütternd. Mein besonderer Dank gilt den Betroffenen, die sich an der Aufarbeitung beteiligt haben. Der neue Ergebnisbericht liefert ein klareres und umfassenderes Bild von den Vorgängen. Er fördert neue Erkenntnisse zu Kentlers Rolle, zu den Strukturen und Verfahren der damaligen Zeit und zu den Verantwortlichkeiten zutage. Er entlarvt Kentlers Rede von einem Experiment der Erziehungs- und Bildungsreform als beschönigende Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Pflegekindern.“

Senatorin Scheeres betont: „ Als Land Berlin übernehmen wir Verantwortung für das Leid, das Schutzbefohlenen in öffentlicher Verantwortung angetan wurde. Mit dem neuen Wissen haben wir den Betroffenen Gespräche über eine finanzielle Anerkennung ihres Leids angeboten. Das Land Berlin wird sich für die weitere Aufarbeitung einsetzen, insbesondere mit Blick auf die deutlichen Hinweise auf bundesweite Zusammenhänge. Darüber hinaus prüfen wir, welche Lehren für die heutige Pflegekinderhilfe in Berlin zu ziehen sind. Hierfür wurde bereits eine Studie zur aktuellen bezirklichen und gesamtstädtischen Struktur der Pflegekinderhilfe beauftragt.“

Das Forschungsprojekt der Universität Hildesheim wurde von März 2019 bis Mitte Juni 2020 durchgeführt. Grundlage war ein wissenschaftliches Aufarbeitungskonzept, das von dem Projektteam der Institute für Sozial- und Organisationspädagogik sowie Erziehungswissenschaft der Universität Hildesheim in 2018 erarbeitet wurde. Die unabhängige Studie stellt den zeitgeschichtlichen Kontext her, analysiert organisationale Strukturen und rechtliche Rahmenbedingungen. Das Projektteam hat Interviews mit Betroffenen und Zeitzeugen geführt, Aktenanalysen durchgeführt sowie Dokumente und Schriften aus rund vier Jahrzehnten Pflegekinderhilfe in Berlin systematisiert und ausgewertet.

Der Abschlussbericht zeigt, dass Kentler auf verschiedenen Ebenen – auf der Ebene der Senatsverwaltung wie auf der Ebene der Bezirksämter – agiert, eingegriffen und gesteuert hat. Kentler war von 1966 bis 1974 Abteilungsleiter am Pädagogischen Zentrum Berlin, einer nachgeordneten Dienststelle der Senatsbildungsverwaltung, und später Professor für Sozialpädagogik an der Universität Hannover. Er trat als Gutachter auf und genoss bis zu seinem Tod in 2008 eine hohe Reputation in Fachkreisen.

Das Wissenschaftsteam hat die Akte der Pflegestelle ausgewertet, in der zwei Betroffene vom Ende der 1980er bzw. Anfang der 1990er Jahre bis Anfang 2000 untergebracht waren und die insgesamt 30 Jahre lang bestand. Aus ihr geht hervor, dass Helmut Kentler maßgeblich Einfluss auf Entscheidungen des Jugendamts ausübte und dabei seine Reputation nutzte.

Kentler hat selbst über ein angeblich reformorientiertes Experiment geschrieben, das im gegenseitigen Interesse von Jugendlichen und Pflegevätern sei. Diese Darstellung ist offenbar bewusst irreführend. Wie der Bericht zeigt, sind Kentlers Initiativen nicht als reformorientierte Ansätze der 1970er Jahre für Straßenjugendliche zu sehen. Es handelt sich stattdessen um Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen Verantwortung der Jugendwohlfahrt respektive der Kinder- und Jugendhilfe, wie das Wissenschaftsteam betont.

Anders als heute wurden zu Kentlers Zeiten Pflegestellen auch in direkter Zuständigkeit des Landesjugendamts und damit der Senatsverwaltung geführt. Laut Bericht wurden ab den 1970er Jahren durch das Landesjugendamt und die Bezirksjugendämter Pflegestellen in Westdeutschland bei alleinstehenden Männern eingerichtet, die pädophile Positionen akzeptiert, gestützt oder auch praktiziert haben. Im Zuge der Aufarbeitung hat sich ein weiterer Betroffener bei der Universität Hildesheim gemeldet, der als Jugendlicher in einer dieser Pflegestellen untergebracht war und von Grenzverletzungen und Übergriffen berichtet.

Aufgrund der Schilderungen dieses Betroffenen, aus Zeitzeugengesprächen und aus den Akten geht das Wissenschaftsteam davon aus, dass es ein Netzwerk in den wissenschaftlichen pädagogischen Einrichtungen seit den späten 1960er Jahren in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und in einzelnen Berliner Bezirksjugendämtern gab, in dem pädophile Positionen akzeptiert und verteidigt wurden. Personen aus diesem Kreis nutzten ihren Einfluss, um Kinder bei pädophilen Männern in Pflegestellen, in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Internaten in Westdeutschland unterzubringen. Einige Akteure in diesem Netzwerk genossen wie Kentler aufgrund ihrer beruflichen Position hohes Ansehen. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie besteht im Zusammenhang mit diesem mutmaßlichen Netzwerk und den bundesweiten Bezügen ein weiterer Aufklärungs- und Forschungsbedarf.

Pressemitteilung von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie in Berlin vom 15.06.2020

Fachtag „……aus Lüdge lernen….“

Im Fokus dieser Veranstaltung stehen die fachlichen Herausforderungen, die für den Kinderschutz aus dem Fall Lügde resultieren. Angesichts der erschütternden Vorfälle sexueller Gewalt an Kindern ist es die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung, alles Erdenkliche zu tun, diese Rechtsverletzungen wahrzunehmen, aufzuarbeiten und angemessene Maßnahmen zum Kinderschutz zu ergreifen. Die bisher veröffentlichten Informationen zu dem vielfachen sexuellen Missbrauch und den Misshandlungen von Kindern in Lügde und anderswo zeigen, dass bei einer großen Anzahl von Kindern die Rechte auf Schutz und Unversehrtheit über einen langen Zeitraum verletzt worden sind. Trotz zahlreicher Hinweise auf das Missbrauchsgeschehen in der Vergangenheit, ist das Verhalten der zuständigen und beteiligten Organisationen von eklatanten Fehlentscheidungen und unangemessenen Vorgehensweisen gekennzeichnet. Damit also zukünftig das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, bedeutet dies für die beteiligten Professionen zu lernen.

Fachtagung
am:
Freitag, 20. März 2020 to Samstag, 21. März 2020
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 11. März 2020
Veranstaltungsort
Dortmund

Programm
Freitag, 20.03.2020

10 Uhr: Willkommen, Raum: SRG/H.00I
Gaby Flößer (DKSB LV NRW)
Johannes Schmidt (DKSB LV NS)
Moderation: Nicole Vergin

10:30 Uhr: „Lehren aus Lügde: Kinderrechte ins Grundgesetz- für eine kindgerechte Justiz.“
Heinz Hilgers (Präsident des Kinderschutzbundes)

11:00 Uhr: Diskussion: „Lehren aus Lügde”
Dr. Joachim Stamp (Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW)
Heiger Scholz (Staatssekretär Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung NDS)
Johannes-Wilhelm Rörig (UBSKM)
Moderation: Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV)

12:00 Uhr: Eröffnungsvortrag: „Aus Aufarbeitungen lernen. Erkenntnisse der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“
Sabine Andresen (Uni Frankfurt/Main, Unabhängige Kommission)

13:00 Uhr: Mittagspause

14:00 Uhr Erste Forenrunde, Raum: EF 50
Forum 1: Die Kinder
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM), Heinz Kindler (DJI),
Alexander Korittko (Zentrum für Psychotraumatologie und Traumatherapie NDS))
Moderation: Nikias Obitz

Forum 2: Die Familien
Maria Große Perdekamp (KSZ Köln), Wolfgang Schröer (Uni Hildesheim)
Moderation: Carsten Schröder

Forum 3: Die Täter
Florian Cortado (DKSB Rheine), Volker Schattenberg (Die Brücke Dortmund),
Christian Stahl (Neue Wege Bochum)
Moderation: Renate Blum-Maurice/Holger Schmidt

Forum 4: Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
Jens Pothmann (AKJStat), Uwe Schulz (MKFFI NRW), Dr. Mike Seckinger (DJI),
Moderation: Melanie Oechler/Christa Seher-Schneid

Forum 5: Präventions- und Interventionsmodelle
Ursula Enders (Zartbitter), Jessika Kuehn-Velten (Die Kinderschutz-Zentren), Leonie Wichelmann (DKSB)
Moderation: Michael Kutz/Holger Schoneville

Forum 6: Kindgerechte Justiz
Petra Ladenburger (Rechtsanwältin), Carsten Löbbert (Neue Richtervereinigung), Anne Lütkes (Kindgerechte Kommunen)
Moderation: Matthias Vollhase

Forum 7: Schutz- und sexualpädagogische Konzepte
Stefan Hauschild (KSZ Köln), Martina Huxoll-von Ahn (DKSB BV), Uwe Sielert (Uni Kiel),
Moderation: Lisa Erlemann/Marina Ramin

Forum 8: Kinderrechte und Kinderschutz
Thomas Meysen (SOCLES), Beate Naake (EHS Dresden), Hans-Jürgen Schimke (Münster)
Moderation: Jan Nicolas

Forum 9: Die Medien
Jens-Olaf Buhrdorf (WDR Detmold/Bielefeld, Sven Hulvershorn (Landesmedienanstalt), Elisabeth Raffauf (Herzfunk – WDR),
Moderation: Nicole Vergin/Marc Witzel

Forum 10: Fachlichkeit und Qualifizierung
Prof. Michael Böwer (KatHo Paderborn), Andrea Buskotte (Landesstelle Jugendschutz NDS), Christine Gerber (DJI),
Moderation: Linda Averbeck/Antje Möllmann

Forum 11: Kooperation im Kinderschutz
Susanne Blasberg-Bense (Schulministerium NRW), Christine Frücht (Ministerium des Inneren NRW), Margareta Müller (DKSB LV NRW)
Moderation: Oliver Schleck/Lucie Tonn

Forum 12: Sexueller Missbrauch aus medizinischer Perspektive
Sybille Banaschak (UK Köln), Birgit Köppe-Gaisendrees (Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land), Lisa Kurylowicz (DGKiM)
Moderation: Barbara Nahrath/Tina Stremmer

16:00 Uhr Kaffeepause

16:30- 18:30 Uhr: Zweite Forenrunde

Samstag, 21.03.2020, Audimax

9:30 Uhr Vortrag: „Die Sicht der Kinder – und die Auswirkungen ins Erwachsenenalter“
Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM)

10:30 Uhr RESPEKT FÜR DICH!
Präventionstheater, Zartbitter Köln

11:30 Uhr Kaffeepause

12:00 Uhr Abschlussdiskussion
Von Sprecher*innen der Fraktionen in den Landtagen NRW und NDS mit Vertreter*innen der Landesverbände NRW und NDS des Kinderschutzbundes. Es diskutieren:

Aus NRW und aus NDS:
Dennis Höfer (FDP)
Dennis Maelzer (SPD)
Dietmar Panske (CDU)
Josefine Paul (Grüne)
Christina Schulze Föcking (CDU)
Renate Blum-Maurice (DKSB)
Krista Körbes (DKSB)
Sylvia Bruns (FDP)
Immacolata Glosemeyer (SPD)
Volker Meyer (CDU)
Johannes Schmidt (DKSB)
Moderation: Julia Schöning

14:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Veranstaltungsort: TU Dortmund

Kosten: 160 €, ermäßigt 120 €

Anmeldung unter: fachtag-anmeldung@bis-akademie.de

Gute Kinderschutzverfahren

Das Projekt „Gute Kinderschutzverfahren“ ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Hintergrund

In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichterinnen und -richter Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Staufener Missbrauchsfalls, deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.

Ziel und Zielgruppe

Ziel des Projektes ist es, ein webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex „familiengerichtliche Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechte Justiz“ zu entwickeln. Zielgruppen des Fortbildungsprogramms sind Familienrichterinnen und -richter, Mitarbeitende aus Jugendämtern und Trägern der Erziehungshilfe, die an Kinderschutzverfahren beteiligt sind, sowie Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht.
Für diese Zielgruppe wird ein Online-Kurs entwickelt, welcher relevante Informationen zum allgemeinen Ablauf von Kinderschutzverfahren und den beteiligten Akteuren umfassen soll. Parallel hierzu werden an ausgewählten Modellstandorten Fachtagungen durchgeführt. Für die Teilnehmenden der Modellstandorte steht außerdem ein Vertiefungsmodul im Online-Kurs zur Verfügung. Dieser hat die Erstellung der im Koalitionsvertrag beschriebenen „Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz“ zum Gegenstand, u. a. bezüglich des Jugendamts zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a Abs. 2 SGB VIII.

Begleitforschung

In einem begleitenden Forschungsdesign wird der Online-Kurs fortlaufend evaluiert und darauf basierend überarbeitet. Die Fachtagungen der Modellstandorte werden ebenfalls evaluiert.

Projektleitung

  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Universitätsklinikum Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Leitung der Arbeitsgruppe „Wissenstransfer, Dissemination & E-Learning“ Dr. Ulrike Hoffmann

Kooperationspartner

  • Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Eva Schumann
  • Deutsches Jugendinstitut München Dr. Heinz Kindler
  • SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg Dr. Thomas Meysen

Projektlaufzeit

01.06.2019-31.05.2022

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Auftaktveranstaltung

Zur Information über dieses Projekt wird am 24.03.2020 eine Auftaktveranstaltung im Kammergericht Berlin durchführen.

BKSF und UBSKM veröffentlichen neuen ‚Praxisleitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für spezialisierte Fachberatungsstellen‘

Das BKSF-Team und der Arbeitsstab des UBSKM haben gemeinsam einen Praxisleitfaden für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend entwickelt. Er richtet sich an Mitarbeiter*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen, die ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch mit wenigen Ressourcen – weiter ausbauen und professionalisieren wollen. Aber auch für Mitarbeiter*innen aus Präventionsfachstellen und anderen Fachberatungsstellen mit spezialisiertem Angebot kann der Leitfaden hilfreich sein.

Weiterlesen:

https://www.bundeskoordinierung.de/de/article/232.bksf-und-ubskm-ver%C3%B6ffentlichen-neuen-praxisleitfaden-presse-und-%C3%B6ffentlichkeitsarbeit-f%C3%BCr-spezialisierte-fachberatungsstellen.html?fbclid=IwAR1Cin6JDBqsL32NjfoE_PU3Ol8O-zFwfW5U08jDuACKitBZjW_MBvcPRsc

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wird am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht:

Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen für die Praxis erklärt im neuen Video Köln/Freiburg, 18.11.2019 – Sexualisierte Gewalt in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen ist ein sehr komplexes Thema und wird von Strafverfolgungsbehörden, Hilfestrukturen und Politik unterschiedlich bewertet und in den Medien kontrovers diskutiert. Dabei erfordern komplexe Gewaltstrukturen und schwere Traumatisierungen der Betroffenen ein gemeinsames interdisziplinäres Vorgehen, um ein Hellfeld zu schaffen und die Situation für Betroffene zu verbessern. Ein neues Erklärvideo soll dabei helfen  … (hier mehr dazu lesen

https://www.kinderschutz-zentren.org/index.php?a=v&t=f&i=40327

Medien warnen vor Kita-Spiel „Original Play“

Im ARD-Politikmagazin „Kontraste“, im rbb und der ORF-Sendung ZIB 2 wurde am 24. Oktober 2019 und einen Tag später im Tagesspiegel vor dem Kita-Spiel „Original Play“ deutlich gewarnt. Jetzt warnt die Berliner Bildungsverwaltung: „Original Play“ werde insbesondere bei „jüngeren Kindern als kritisch gesehen“, da es „zu Grenzüberschreitungen kommen könnte“. Eltern in Berlin und Hamburg zeigten Missbrauchsfälle und sogar Vergewaltigungen an.

Wie die beiden Sender berichten, wird „Original Play“ seit Jahren in Kindereinrichtungen als pädagogisches Konzept in die Praxis umgesetzt, ohne dass Behörden oder Träger das Angebot unter dem Aspekt des Kinderschutzes geprüft hätten. Über einen in Österreich angemeldeten Verein vertreibt Erfinder Donaldson die Idee von „Original Play“ und gibt auch Seminare in Berlin.

Am 25.10. schreibt der Tagesspiegel dazu:

In Beschreibungen für Workshops in Deutschland, die dem Tagesspiegel vorliegen, heißt es etwa: Das Training ermutige Erwachsene, sich in „Arglosigkeit, bedingungsloser Liebe und aufrichtiger Klarheit den Kindern zuzuwenden“.

In Bayern und Hamburg warnen Behörden inzwischen offiziell vor dem Verein. Experten warnen vor Grenzüberschreitungen und möglichem mißbräuchlichen Verhalten.

 

Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …

Die Verunsicherung bei Pflegeeltern und jungen Menschen ist riesengroß, wenn das Pflegekind sich der Volljährigkeit nähert. Was ändert sich? Was bleibt? Wer ist jetzt zuständig? Viele dringende Fragen zum Erwachsenwerden können auf der kostenfreien Fachtagung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. in Berlin am 27. – 28.11.2019 beantwortet werden.

Mitteilung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zur Tagung

Einer der schwierigsten Übergänge für unsere Kinder ist der Übergang in die Volljährigkeit. Die gesetzliche Vertretung muss neu geregelt werden. Bisher führt dies häufig zu gravierenden Leistungseinschränkungen für die Pflegefamilien. Und die weitere Zukunft ist unglaublich schwer abzusehen, geschweige denn verlässlich planbar.

Wir möchten Sie mit dieser Veranstaltung einladen, zwei Tage mit uns gemeinsam zu verbringen und sich dem schwierigen Thema der Volljährigkeit von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien zu nähern. Dabei möchten wir mit verschiedenen Methoden und Perspektiven alle Facetten unserer jungen Erwachsenen und ihrer Familien beleuchten und jedem ermöglichen, mit einem persönlichen Fazit nach Hause zu gehen.

Das Programm unserer Veranstaltung steht im Detail noch nicht abschließend fest. Es gibt jedoch drei ganz unterschiedliche Teile:

1. Vortragsteil:

Am Mittwoch, 27.11.2019, erwartet Sie tagsüber fachlicher Input von Experten in folgenden Referaten:

Dr. Christian Erzberger (GISS/Kompetenzzentrum Pflegekinder, Bremen)

Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik)

Lydia Schönecker (Leiterin SOCLES Inklusion, Erziehung & Teilhabe, Heidelberg)

Nevim Krüger (Pflegemutter, Celle) mit einem Erfahrungsbericht

Careleaver (Inklusiv, ein Erfahrungsbericht eines Careleavers)

10.15 Uhr Grußwort von Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

13.45 Uhr Grußwort von Dr. Heike Schmid-Obkirchner, Leiterin des Referats „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe“ im Bundesfamilienministerium

Wir möchten allen Aspekten der sozialen, emotionalen, psychologischen und rechtlichen Seiten Beachtung schenken. Am Abend laden wir deshalb alle Teilnehmer zu einem Show-Event und Workshop der Superlative ein: Sounds und Beats sollen motivieren und beflügeln und dafür sorgen, dass dieses Thema in guter und nachhaltiger Erinnerung bleibt. Dazu gibt es den

2. Erlebnisteil:

Erinnern und erfahren mit allen Sinnen: Die Gruppe Razzz Beatbox-Entertainment nimmt uns mit in die Welt des Improvisationstheaters mit hauptsächlich musikalischen Inhalten. Hierfür werden wenig Worte und hauptsächlich Laute verwendet. Es geht um Nachahmung, nonverbale Kommunikation und die Erfahrung, sich nicht peinlich zu sein. Ähnlich wie beim Thema unserer Tagung muss in fast allen Fällen improvisiert werden. Gleichzeitig entsteht dabei ein Gefühl für ein besonderes Miteinander.

3. Workshopteil:

Am Donnerstag, 28.11.2019, verbringen wir den Vormittag in Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema Übergang/Erwachsenwerden. Jede Gruppe schreibt ein kurzes Fazit auf, das im Anschluss vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. veröffentlicht wird.

Anmeldung

Die Anmeldung an den Bundesverband (siehe u.a. Link) kann bis zum 20. November 2019 erfolgen. Nochmals wichtiger Hinweis: Es gibt keine Teilnehmergebühren, da die Veranstaltung durch die Selbsthilfeförderung der Techniker Krankenkasse entsprechend hoch gefördert wird. Die Anmeldezahl ist auf höchstens 90 Teilnehmer begrenzt. Also: mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag warten, sonst sind alle Plätze schon weg. 

Projekt „Fostercare – Rechte stärken. Beteiligen. Schützen. Junge Menschen in Pflegefamilien“ – Start der Hotline

Mail an den Vorstand:

Wir möchten die Mitglieder des Aktivverbundes  darüber informieren, dass unsere bundesweit kostenlose und anonyme Hotline: 0800 98 00 200 (Sprechzeiten Di: 15:00 – 17:00 Uhr, Mi: 10:00 – 12:00 Uhr, Do: 15:00 – 19:00 Uhr)  sowie der Online-Fragebogen auf unserer Projekthomepage www.fostercare.de gestartet sind.

Diese beiden Beteiligungsinstrumente richten sich an junge Menschen, die aktuell in Pflegefamilien leben oder in Pflegefamilien gelebt haben. Ziel ist es, Erfahrungen, Perspektiven und Wünsche von jungen Menschen aus Pflegefamilien zu erfassen.

,Wir möchten Sie ganz herzlich bitten, unser Projekt noch einmal zu unterstützen, indem Sie junge Menschen in Pflegefamilien und Careleaver auf die Hotline und den Onlinefragebogen aufmerksam machen!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt.

https://www.fostercare.de/index.php?id=4